Opposition klagt gegen Radio Bremen-Gesetz

■ Grüne und AfB ziehen vor Bremer Staatsgerichtshof / Heute Rundfunkratssitzung

Das Bremer Verfassungsgericht soll den Streit über die Novellierung des Radio Bremen-Gesetzes entscheiden. Die Opposition aus Grünen und AfB hat gestern die Klageschrift vorgelegt, die „unverzüglich“ beim Staatsgerichtshof eingereicht werden soll.

Der Jura-Professor Joachim Burmeister kommt zu dem Schluß, die im September von SPD und CDU in der Bürgerschaft beschlossene Verkürzung der laufenden Amtsperiode des amtierenden Direktoriums sei verfassungswidrig. Nach dem neuen Gesetz sollen Intendant Karl-Heinz Klostermeier und seine drei Mit-Direktoren am 30. April 1999 ihre Sessel räumen. Dann soll ein neuer, in seiner Position gestärkter Intendant die Führung des Senders übernehmen und sich seine Führungspersonen selber aussuchen. Burmeister ist der Ansicht, die Novelle sei ein „unzulässiger, zweckwidriger Eingriff in die grundrechtlich geschützte Position“ Radio Bremens. Der Sender hatte bereits Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Die Medienpolitiker Hermann Kuhn (Grüne) und Klaus Bernbacher (AfB) fordern den Rundfunkrat auf, mit Rücksicht auf die anstehenden Verfahren in seiner heutigen Sitzung nichts zu unternehmen, was das Gesetz vollzieht. Stattdessen sollten die Räte die einstweilige Verfügung abwarten.

Die Rundfunkratsvorsitzende Roswitha Erlenwein (CDU) ist dennoch dafür, daß der Rundfunkrat nach dem „gültigen Gesetz“ handelt und wie vorgesehen die Wahl eines neuen Intendanten vorbereitet. Obwohl auch sie rechtliche Bedenken habe, wäre es laut Erlenwein „unverantwortlich“, auf die Gerichte zu warten und den „unglücklichen Zustand“ des Senders zu verlängern. jof