Wasserpreis umstritten

■ Preis beeinflußt Wert der Wasserbetriebe

Im Streit um die Höhe der Wasserpreise in den Jahren 1994 und 95 hat das Kammergericht gestern noch kein Urteil gefällt. Bis spätestens Ende des Jahres soll in dem Verfahren, das die R. Schmidt Grundstücksverwaltung auf Initiative des Verbandes der Haus- und Grundeigentümer gegen die Berliner Wasserbetriebe angestrengt hatte, nun ein neuer Sachverständiger bestellt werden. Er soll klären, ob die Wasser- und Entwässerungstarife unabhängig von der konkreten Kalkulation der Wasserbetriebe gerechtfertigt waren.

Die Grundstücksverwaltung wirft den Wasserbetrieben in dem Musterverfahren nicht nachzuvollziehende Kalkulationen und zu hohe Preise vor. Diese entstünden insbesondere durch die ungerechte Berechnung der Niederschlagsentwässerung und Belastung der Kunden mit Kosten für Geschäfte, die nicht zum Auftrag der Wasserbetriebe zählten. Vor dem Landgericht ist auch ein Verfahren für die Wasserpreise der Jahren 1996 bis 1998 anhängig.

Die Höhe des Wasserpreises ist auch mitentscheidend für die politische Handlungsfähigkeit des Landes. Der Preis beeinflußt den Gewinn der Wasserbetriebe, und dieser wiederum ist ein Kriterium für die Berechnung des Preises, den das Land durch den Verkauf des Unternehmens hereinholen kann. Laut einer Aufsichtsratsvorlage plant der Vorstand der Wasserbetriebe, den Abwasserpreis um 20 Pfennig auf 4,65 Mark pro Kubikmeter zu senken und kalkuliert dadurch den Rückgang des Gewinns um 47 Millionen auf 105 Millionen Mark ein. Das würde, wie Dieter Vesper vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung erklärt, den Verkaufserlös schätzungsweise um einige hundert Millionen Mark reduzieren. So könnte Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) nicht, wie erhofft, zwei Milliarden durch die Teilprivatisierung einnehmen. taz