Gebühren für den Sammmelgroschen

■ Amnesty international soll Gebühren für Spendensammlung in der Waldbühne zahlen. Kleine Anfrage von der finanzpolitischen Sprecherin der Grünen, Michaele Schreyer

Wer Spenden für gemeinnützige Zwecke sammelt, ist im allgemeinen froh, wenn überhaupt ein paar Groschen in der Büchse klimpern. Doch der Senat möchte jetzt von den milden Gaben auch etwas abhaben: zum Beispiel in der Waldbühne.

Die Senatssportverwaltung hat das in einer kleinen Anfrage bestätigt: „Es trifft zu, daß bei Sammlungen – gleich welcher Art – in der Waldbühne Entgelte erhoben werden.“ Michaele Schreyer, finanzpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, die die Anfrage gestellt hatte, hält das für „Abzockerei“.

Eine Spendensammelaktion von amnesty international in der Waldbühne hatte den Stein ins Rollen gebracht. Die Organisation hatte bereits vom Veranstalter, „Concert Concepts“, die Erlaubnis erhalten, Ende August dieses Jahres vor zwei Konzerten des Philharmonischen Orchesters Spendengelder zu sammeln. Doch „Concert Concepts“ verlangte plötzlich Gebühren für die 25 ehrenamtlichen Sammler von ai. Die Begründung: Das Land als Eigentümer der Waldbühne hatte auf einmal Geld von „Concert Concepts“ gefordert – wahlweise 50 Mark pro sammelnder Person oder eine Pauschale von 500 Mark. Das sei bei früheren Sammelaktionen in der Waldbühne jedoch nie üblich gewesen, bemängelt Peter Franck von amnesty international, zuständig für juristische Vorgänge.

Die Menschenrechtsorganisation habe daraufhin bei der Verwaltung der Waldbühne eine Rechtsgrundlage für die Gebühren angefordert. Bis heute sei jedoch keine Reaktion erfolgt, berichtete Franck. Amnesty habe den geforderten Betrag also auch nicht bezahlt. „Um die Kassen aufzufüllen, spenden die Leute nicht, dafür zahlen sie Steuern“, sagt Michaele Schreyer. Der Ärger der Spender wäre groß, wenn sie wüßten, daß Teile der Spenden in den Staatssäckel kämen.

Schreyer zweifelt die Rechtsgrundlage der Sammelgebühren an. Denn die Entgeltordnung über die Benutzung und Besichtigung des Olympiastadions, die spezielle Abgaben vorsieht, gelte ausdrücklich nicht für die Waldbühne. Sportsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) streitet das auch gar nicht in ihrer Antwort ab. In der Tat seien die Gebühren der Waldbühne in der Entgeltordnung für das Olympiastadion nicht geregelt und somit frei zu vereinbaren. Michaele Schreyer sieht damit die mangelnden Rechtsgrundlage bestätigt.

Die Grünen-Abgeordnete sieht die Glaubwürdigkeit von amnesty international gefährdet, wenn ein Großteil der Einnahmen aus Sammlungen als Gebühren abgeführt werden muß. Ingrid Stahmer hingegen ist zwar der Ansicht, daß „die Belastung der Sammler möglichst gering gehalten werden“ solle, wenn für gemeinnützige Zwecke gesammelt werde, sieht jedoch die Glaubwürdigkeit der Organisation durch die „geringfügigen Entgelte“ nicht herabgesetzt.

Schreyer ist empört über die Haltung der Senatorin und hält deren Antwort für „nicht akzeptabel“. Sie will Stahmer dazu auffordern, sich für eine Gebührenbefreiung der „förderungswürdigen Organisation“ einzusetzen. Iris Krumrei