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■ Deutsche-Bank-Fusion verlangt nach andersartigem KartellrechtDie Größten

„Was gut ist für die Deutsche Bank, das ist auch gut für die Deutsche Bundesrepublik“, vermutete einst Hermann Josef Abs, legendärer Bankier und vermutlich eine Hehler von Nazi-Raubgold. Abs und auch seine Deutschland-These sind längst passé. Nach einer geradezu überschwappenden Fusionswelle in der globalen Finanzwelt während der Neunziger setzt jetzt die Deutsche Bank mit dem geplanten Aufkauf von Bankers Trust (BT) den vorläufigen Höhepunkt. Durch den BT-Kauf entsteht ein Finanzmulti mit einer Bilanzsumme von umgerechnet etwa 1,4 Billionen (sic!) Mark. Dagegen erreicht der Bonner Bundeshaushalt mit seinen rund 460 Milliarden Mark lediglich Peanuts-Niveau.

Was treibt die Finanzgiganten an bei ihrem Kaufrausch? Den Ausgangspunkt bildet die moderne Bank- und Kommunikationstechnik. Sie macht solche Megafusionen erst möglich, weil konkret praktikabel. Dazu kommen der angesparte Kapitalüberhang und andererseits ein zu eng gewordener Heimatmarkt, auf dem Sparkassen und Genossenschaftsbanken das Großmachtgebaren behindern. Der billige Dollar tut das Seine. Für die Deutsche Bank bietet sich nun endlich die Chance, auch in den USA in der ersten Liga zu spielen. Aber nicht allein dort: So wurden allein im November eine Liaison mit dem Versicherungsriesen Nippon Life geschlossen und das Italiengeschäft kräftig aufgestockt. Weitere Fusionen sind von der Deutschen Bank angekündigt – und zugleich beginnen in Ostdeutschland marode Filialen zu sterben. Fusionsfieber und Filialschließungen, Global Playing und gewöhnlicher Personalabbau in der Provinz sind zwei Seiten derselben Medaille.

Wo nun die Deutsche Bank auch weltweit die Größte ist, darf gefragt werden, ob das gut für die Welt ist. Eher nicht. Die Geldgiganten tummeln sich längst in Dimensionen, die Nationalstaaten überfordern. Asienkrise und Rubeldesaster belegen diese Befürchtungen. Daher ist ein Umdenken anzuraten – beim Kartellrecht: Nicht die Marktmacht allein darf das seligmachende Kriterium darstellen, sondern die absolute Größe einer Fusion. Ab einer bestimmten Konzerngröße kann es nicht genügen, wenn vermeintliche Wettbewerbsneutralität festgestellt wird. Vielmehr müßte im Umkehrschluß der volkswirtschaftliche Nutzen einer Fusion nachgewiesen werden. Für solch einen radikalen Schnitt sind in Euro- Land die Chancen vielleicht jetzt besser, als allgemein angenommen wird. Hermannus Pfeiffer

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