„Keine Umgehung“

■ Harte Haltung der Innenbehörde auf der Anhörung über organisierten Frauenhandel

Die Hamburger Innenbehörde ist nicht bereit, ausländischen Frauen, die hier zur Prostitution gezwungen wurden, kurzzeitig eine legale Arbeit zu ermöglichen. Auf einer gestrigen öffentlichen Anhörung der Bürgerschaft zu Menschenhandel und Zwangsprostitution hatte die Rechtsanwältin Gisela Friedrichs das gefordert. Viele Ausländerinnen, so ihre Beobachtung, wollten nur kurz in Deutschland leben, um sich mit dem hier verdienten Geld eine Existenz im Herkunftsland aufzubauen. Das sollte man denen ermöglichen, die zuvor etwa mit falschen Versprechen hierhergelockt und dann sexuell ausgebeutet wurden.

Die Innenbehörde hält das dagegen für „problematisch“. Die Möglichkeiten für Ausländer, hier zu arbeiten, seien bewußt beschränkt, um den hiesigen Arbeitsmarkt „zu schützen“. Würde man ehemaligen Prostitutierten das legale Jobben ermöglichen, würde man damit „einen Umgehungsweg ebnen“.

Mit der Anhörung wollten sich die Bürgerschaftsfraktionen von GAL, SPD und CDU ein umfassendes Bild von „Menschenhandel und Prostitution“ machen. In der vorigen Woche hatten sie einen gemeinsamen Antrag zur Bekämpfung des Frauenhandels vorgestellt (taz berichtete), der vorsieht, durch vermehrte polizeiliche Razzien Zuhälter dingfest zu machen. Zudem solle die Situation der betroffenen Frauen erleichtert werden.

Seit dem Fall der Mauer hat der organisierte Frauenhandel vor allem aus Osteuropa zugenommen. Die daran gut verdienen, sind fast ausschließlich Männer: Zuhälter, Vermieter von Modellwohnungen, Bordellbesitzer und Geschäftsführer von Zeitungen, die entsprechende Annoncen drucken lassen. ee