Amtsgericht spricht einen Totalverweigerer frei

■ Wegen besonderer Umstände erkennt Gericht nachträglich den freiwilligen sozialen Dienst an

Das Amtsgericht Tiergarten ist am Montag zu einem ungewöhnlichen Urteil gekommen. Es sprach einen Totalverweigerer frei. Während in Tiergarten Haftstrafen ohne Bewährung gegen Totalverweigerer üblich seien, erklärte dazu die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienst und Militär, billigte das Gericht dem 30jährigen Berliner Jochen Asmussen eine Gewissensentscheidung gegen den Zivildienst zu.

Das Zivildienstgesetz ermöglicht es nach Paragraph 15, statt den Zivildienst abzuleisten, in einer sozialen Einrichtung zu arbeiten. Diese Arbeit muß ein Jahr länger dauern als der Zilvildienst. Da Asmussen schon jahrelang als Krankenpfleger gearbeitet hat, wurde seine Tätigkeit rückwirkend als solch ein Ersatz anerkannt.

Das Amtsgericht hielt dem 30jährigen auch zugute, daß ihm eine rechtzeitige Verweigerung nicht möglich gewesen wäre: Er hatte schon zu DDR-Zeiten den Kriegsdienst wie den waffenlosen Dienst als Bausoldat verweigert. Nach der Vereinigung wurde er automatisch als Kriegsdienstverweigerer nach bundesdeutschem Recht anerkannt. Als er 1996 die Einberufung zum Zivildienst erhielt, trat er nicht an, da er als Christ nicht einen Dienst leisten könne, der zur Verteidigungsplanung gehöre, also ein „Kriegsdienst ohne Waffen“ sei. mf