Beschwerde gegen Islam-Urteil

■ Schulsenatorin will über rechtliche Schritte verhindern, daß die Islamische Föderation Religionsunterricht an Schulen anbieten darf. Auch der Türkische Bund hofft auf Revision

Die Schulverwaltung wird gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zum Islamunterricht Beschwerde einlegen. Schulsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) will damit verhindern, daß die umstrittene Islamische Föderation an den Schulen Religionsunterricht anbieten darf.

Das OVG hatte Anfang November entschieden, daß die Organisation als Religionsgemeinschaft gilt. Sie kann daher mit eigenen Lehrplänen und eigenem Personal an den Schulen Religion unterrichten. Das Gerichtsurteil, das jetzt schriftlich vorliegt, läßt zwar eine Revision nicht zu. Doch es kann dagegen Beschwerde eingelegt werden, eine sogenannte „Nichtzulassungklage“.

„Wir werden uns das schriftliche Urteil genau angucken und gute Argumente für eine Beschwerde finden“, sagt Almut Draeger, Sprecherin der Schulsenatorin. Wenn der Beschwerde stattgegeben werde, könne die Schulverwaltung Revision einlegen.

Auch der liberale Türkische Bund hofft auf eine Revision: „Wenn das Urteil so bestehen bleibt, dann ist ein Dominoeffekt zu befürchten“, sagt Geschäftsführer Kenat Kolat. Andere politische Gruppen auf Bundesebene könnten das Urteil anführen, um ebenfalls als Religionsgemeinschaften zugelassen zu werden.

Die Urteilsbegründung des OVG klingt jedoch sehr plausibel: Dort heißt es, daß es keine Anhaltspunkte dafür gebe, daß die Islamische Föderation „unter dem Deckmantel der Religion im Unterricht Inhalte vermitteln wird, die den Bildungszielen der Berliner Schule und Wertordnung des Grundgesetzes zuwiderlaufen“.

Die Islamische Föderation erfülle alle Merkmale einer Religionsgemeinschaft und verfüge über eine hinreichend klare Organisationsstruktur, heißt es in dem Urteil. Die Organisation bekenne sich „ausdrücklich zum Grundgesetz und zur Verfassung von Berlin“. Das werde auch dadurch belegt, daß die Organisation seit 1990 eine islamische Grundschule in Kreuzberg betreibt, die mittlerweile den Status einer Privatschule hat.

Der Verfassungsschutz ist indes skeptischer. Die Behörde prüft derzeit eine erneute Beobachtung der Föderation, die mit der fundamentalistischen Organisation Milli Göruș eng verbunden ist. Milli Görus ist im Verfassungsschutzbericht als Ableger der fundamentalistischen Tugend-Partei in der Türkei beschrieben. Offiziell bestreitet die Islamische Förderation jegliche Verbindung zu Milli Göruș. Julia Naumann