BSE-Rinder dürfen leben

■ Import Schweizer Rinder wieder erlaubt

Sigmaringen (taz) – Schon die Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hatten es in sich. Doch jetzt urteilten die Verwaltungsrichter gleich in fünf BSE-Hauptsacheverfahren. Dabei wurden nicht nur die Tötungsanordnungen gegen Schweizer Rinder aufgehoben, sondern überdies auch die Importsperre und das Schlachtverbot. Das ist deshalb so bedeutend, weil Baden-Württemberg das einzige Bundesland ist, das Rinder direkt aus der Schweiz einführt.

In drei Parallelverfahren ging es um die Tötungsanordnungen, die auf der BSE-Schutzverordnung der Bundesregierung beruhen. Genau diese Verordnung wurde nun vom Gericht für nichtig erklärt. Daß die Richter aber darüber hinaus auch noch in zwei Verfahren die Importsperre sowie ein pauschales Verbringungs- und Schlachtverbot für rechtswidrig erklärten, werteten die Kläger und deren Rechtsvertreter, der Duisburger Anwalt Dirk Büge, als eine „klare Absage an die BSE-Politik von Bund und Land“. Die ganze, großangelegte Keulungsaktion von mehr als 3.000 Rindern sei damit ad absurdum geführt.

In den vorliegenden Fällen ging es um Tiere der Rasse „Original Schweizer Braunvieh“, in deren Beständen noch nie ein BSE-Fall aufgetreten ist. Bundesweit handelt es sich in bezug auf die Importsperre und das Schlachtverbot um die ersten Hauptsacheurteile, freute sich nach der Urteilsverkündung Rechtsanwalt Büge, der bundesweit mehr als einhundert Züchter vertritt. Klaus Wittmann