Schul-Praktikum im fünften Semester

■ Neue Lehrerprüfungsordnung mit Zwischenprüfung erlassen

Angehende LehrerInnen, die an der Bremer Universität studieren, müssen künftig ihr fünftes Semester als Praktikum an einer Schule des Landes absolvieren. Fremdsprachenlehrer müssen ein halbes Jahr ins Ausland. Weitere Neuerung in der jetzt vonm Senat erlassenen Lehrerprüfungsordnung, ist eine obligatorische Zwischenprüfung. Weiter wird die Möglichkeit eines Freiversuchs bei der Prüfung eingeführt, die bei Nichtbestehen nicht als Fehlleistung gerechnet wird. Die neuen Regeln gelten für alle, die im Wintersemester 1999/2000 ihr Studium beginnen.

„Mit dem Praktikum können sich die Studierenden frühzeitig mit der Realität des Lehrerberufs vertraut machen“, sagte Bildungssenatorin Bringfriede Kahrs (SPD). Wer für den Beruf nicht geeignet sei, könne ohne allzugroßen Zeitverlust Alternativen anstreben. Kritiker halten dagegen, die Praxisphase komme zum gewählten Zeitpunkt sehr ungelegen, weil einerseits ja schon zwei Jahre studiert worden sei, aber andererseits Unterricht noch nicht allein gestaltet werden könne. Weil die Regelstudienzeit trotz Praktikum bei acht Semestern gehalten werden soll, müsse der restliche Stoff schneller gelernt werden. Unklar sei ferner, wie Studenten, die nebenher arbeiten müßten, sich während des Praktikums finanzieren sollten. jof