: Themen der Eylmann-Kommission
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA): Auf freiwilliger Basis sollen sich Täter und Opfer mit der Tat und ihren Folgen auseinandersetzen und Wiedergutmachung vereinbaren. In der Praxis wird der TOA noch wenig angewandt. Die Kommission will Richter ermuntern, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.
Fahrverbot: Die Kommission schlägt eine behutsame Ausweitung bei autobezogenen Delikten vor (siehe oben).
Elektronisch überwachter Hausarrest: Entweder müssen Kleinkriminelle gar nicht ins Gefängnis, oder der Hausarrest dient als letzter Test vor der endgültigen Entlassung eines Strafgefangenen. Letzteres favorisiert Ministerin Herta Däubler-Gmelin (siehe taz von gestern).
Gemeinnützige Arbeit: Wird vor allem diskutiert für Straftäter, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht bezahlen können. Bisher müssen sie ersatzweise in den Knast.
Sanktionen gegen Unternehmen: Bisher kann das Strafrecht nur auf individuelle Menschen angewandt werden. Für Unternehmen gibt es nur das Ordnungswidrigkeitenrecht. In der Opposition forderte die SPD, das zu ändern, bis hin zur Schließung von Unternehmen. Christian Rath
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