Freundliches „Lungern“

■ Noch kein Urteil im ersten Prozeß gegen einen Verkäufer der „Strassenzeitung“

Vor dem Amtsgericht Berlin- Tiergarten hat gestern der Prozeß gegen einen Verkäufer des Obdachlosenmagazins Strassenzeitung begonnen. Dem Angeklagten Konrad G. wird dabei vorgeworfen, 49fachen Hausfriedensbruch am Bahnhof Zoologischer Garten begangen zu haben. Ein Urteil wird erst am kommenden Montag erwartet. Bis dahin will die Verteidigung bei der BahnAG noch auf eine Rücknahme der Strafanträge drängen.

In seiner Verteidigungsrede verwies G. gestern darauf, daß der Verkauf der Zeitung an anderen Bahnhöfen nicht beanstandet werde. Das gegen ihn ausgesprochene Hausverbot habe er mißachtet, „weil ich ja irgendwo Geld herbekommen muß“. Auf den Versuch, seine Tätigkeit zu legalisieren, habe die Deutsche BahnAG ablehnend reagiert. Ein Sicherheitsbeamter der Bahnschutzgesellschaft bestätigte, daß der Beschuldigte nicht aufdringlich werde, wenn Reisende den Kauf seiner Zeitung ablehnten. Der Wachschutzbeamte beschuldigte G. dennoch des „Herumlungerns“ auf dem Bahnsteig. Auf Nachfage stellte sich aber heraus, daß er damit lediglich den Aufenthalt auf dem Bahnsteig meinte. taz