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Dachlawinen sind höhere Gewalt

Ein Hauseigentümer ist nicht automatisch verantwortlich zu machen, wenn von seinem Dach eine Lawine abrutscht. Es müssen schon besondere Umstände hinzukommen. Das haben jetzt das Oberlandesgericht Dresden (AZ: 8U696/96) sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: 13U87/92) entschieden. Damit wurde einem Hausbesitzer Recht gegeben, von dessen Haus eine Lawine gerutscht war und ein Auto beschädigt hatte. Der Kläger war der Ansicht, der Mann hätte den Schnee durchs Dachfenster entfernen können. Zu gefährlich, urteilten die Richter und wiesen die Klage ab. taz

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