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Gurke des Tages

Schmecken Hamburger von Burger King anders als die von McDonald's? Ja, aber nicht besser, sagt das Kölner Landgericht. Eine Zivilkammer bestätigte am Freitag nämlich eine einstweilige Verfügung vom Oktober 1998, in der der Fastfood-Kette Burger King ein Werbefeldzug untersagt wird. Burger King hatte behauptet, seine „Whopper“ und seine frittierten Kartoffelstäbchen schmeckten einer Mehrheit von Testpersonen besser als entsprechende Produkte von McDonald's. Das Landgericht erklärte jetzt, daß vergleichende Werbung zwar nicht mehr grundsätzlich verboten sei – die in der Werbung verglichenen Produkte seien jedoch auf unterschiedliche Geschmäcker ausgerichtet und könnten deshalb „seriöserweise nicht in vergleichenden Bezug miteinander gesetzt werden“, so die Urteilsbegründung. Ob es während er Verhandlung zu einem Geschmackstest kam, ist nicht bekannt.

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