Rassefreier Friedhof legal

■ Ermittlungen gegen Huder Ludendorff-Verein beendet

Oldenburg. Die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die Vorstandsmitglieder des Vereins „Ahnenstätte Hilligenloh“ aus Hude eingestellt. In der Begründung heißt es, daß keine Kennzeichen verfassungswidriger Vereinigungen verwendet worden seien. Auf dem Friedhof gebe es zwar „runenschriftähnliche“ Buchstaben, „was bei dem Wort grossen zwangsläufig die Buchstabenfolge ss mit sich bringt“. Dabei dränge sich jedoch nicht der Eindruck auf, es werde das Symbol der „SS“ verwendet.

Wie berichtet, beruft sich der Verein auf den „Bund der Gotterkenntnis“, gegründet von der Antisemitin Mathilde Ludendorff. Dieser Verein war lange Jahre als verfassungsfeindlich eingestuft worden. Dabei kommt die Generalstaatsanwaltschaft zu der Erkenntnis, es sei in diesem Zusammenhang nicht ihre Aufgabe diesen Bund zu bewerten. Allerdings heißt es weiter: „Die ganze Anlage ist einer altgermanischen Grabstätte nachempfunden. Das mag weltanschaulich nicht unproblematisch sein, weil die nationalsozialistische Ideologie sich der mit dem Germanentum verbundenen Gedanken und Attribute ebenfalls bedient. Der hier festzustellende Gebrauch (pseudo-)altgermanischer Buchstaben und Zeichen aber verwirklicht keinen Straftatbestand. Jeti