Weg frei für schärferes Polizeigesetz

■ SPD-Fraktion stimmt „lagebedingten“ Polizeikontrollen zu

Die Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes (ASOG) ist so gut wie beschlossene Sache. Nachdem die InnenpolitikerInnen der Koalitionsfraktionen bereits einen gemeinsamen Gesetzentwurf ausgearbeitet hatten, der im wesentlichen die Kontrollbefugnisse der Polizei ausweiten soll, stimmte nun auch die SPD-Fraktion der Verschärfung zu. Damit beugt sich die SPD in Teilbereichen dem jahrelangen Drängen der CDU nach schärferen Gesetzen in Berlin, welche die SozialdemokratInnen bislang stets abgelehnt hatten.

Sollte auch die Parlamentsmehrheit dem Gesetzesentwurf zustimmen, können künftig von der Polizei verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt werden, sofern der Polizeipräsident oder sein Vertreter solche Kontrollen angeordnet haben (lagebedingt). Außerdem kann die Polizei künftig längerfristige Aufenthaltsverbote für einzelne Personen an bestimmten Orten aussprechen.

Gegen den von den Oppositionsparteien geäußerten Vorwurf, die beschlossene Gesetzesänderung führe ins ASOG Elemente der Schleierfahndung ein, erklärte die SPD, die nun beschlossenen lagebedingten Kontrollen seien nicht identisch mit den sogenannten verdachtsunabhängigen Kontrollen, nach denen jeder immer und überall durch die Polizei kontrolliert werden dürfte. Die CDU hatte die verdachtsunabhängigen Kontrollen gefordert.

Trotz des Kompromisses begrüßte der CDU-Abgeordnete Roland Gewalt gestern den Beschluß. Die Polizei habe nun die Möglichkeit, „ohne konkreten Verdacht stichprobenartige Kontrollen vorzunehmen“. Wichtig sei, „daß Täter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität verunsichert werden, weil sie nie vorhersehen können, wann und wo sie kontrolliert werden“.

In zwei Wochen bereits soll der Gesetzentwurf nun dem Abgeordnetenhaus als Antrag zugehen. Ein Beschluß zur Verschärfung des Polizeigesetzes könnte also noch im Frühjahr fallen. Barbara Junge