Erfolg für jüdische Erben

■ Gericht muß prüfen, ob Grundstücke in NS-Zeit zu gerechtem Preis verkauft wurden

Berlin (AP) –Im Rechtsstreit um die Rückgabe eines Stadtteils von Teltow bei Berlin haben die Erben der jüdischen Familie Sabersky einen ersten Erfolg verbucht. Das Bundesverwaltungsgericht verwies mehrere Verfahren zu Einzelgrundstücken zur Verhandlung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurück. Dieses hatte in erster Instanz kein Recht auf Rückgabe von Parzellen des Familienguts anerkannt.

Insgesamt fordern amerikanische Erben in rund 800 Verfahren ebenso viele Parzellen des ehemaligen Familienguts zurück. Das Gut war in den Jahren 1933/34 aufgeteilt, als Bauland ausgewiesen und danach Stück für Stück veräußert worden. Bei drei der jetzt verhandelten vier Fälle geht es um Parzellen, die in den Jahren 1935 bis 1938 als Gärten an Privatleute verkauft wurden, zwei davon nach Erlaß der Nürnberger Rassengesetze am 15. September 1935. Nach Ansicht der Erben wurde es nach Erlaß dieser antijüdischen Gesetze noch schwerer für die Verkäufer, einen fairen Preis zu erzielen und über das Geld zu verfügen.

Diese Fragen müsse das Verwaltungsgericht genauer prüfen, erklärten die Bundesrichter. Ob der Kaufpreis angemessen war, solle mit Hilfe von Sachverständigen ermittelt werden. Bei der Frage, ob die zum Großteil vor den Nazis ins Exil geflüchtete Familie Zugriff auf das Geld hatte, gaben die Bundesrichter eine Leitlinie vor: Bei Zahlungen vor der Nazi- „Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens“ vom 3. Dezember 1938 sei bis auf Ausnahmen von Verfügbarkeit auszugehen, danach nicht mehr.

„Diese Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts dürften für eine Vielzahl vergleichbarer Parzellen des Teltow-Seehof- Geländes von unmittelbarer Bedeutung sein“, erklärte das Gericht mit Bezug auf mehrere hundert Verfahren, die vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht noch nicht behandelt sind.