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Ausweisung nicht gleich Abschiebung

■ Baden-Württembergs Regierungspräsidium betreibt Ausweisung von kurdischen Konsulatsbesetzern. Abschiebung aber kaum möglich

Stuttgart (taz) – Das Stuttgarter Regierungspräsidium betreibt Ausweisungsverfahren gegen fünf der 21 kurdischen Männer und Frauen, die am Fastnachtsdienstag nach der Besetzung des griechischen Konsulats in der Innenstadt verhaftet worden waren.

Das Stuttgarter Amtsgericht hatte die Kurden innerhalb einer Woche in Schnellverfahren verurteilt. Zwei mußten ihre Haftstrafen von sechs und acht Monaten sofort antreten, die anderen kamen mit Bewährungs- und Geldstrafen oder mit gemeinnütziger Arbeit davon. Außerdem wurde ein Kurde, der bei einer Demonstration festgenommen worden war, zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt.

Schnellverfahren, wehrte sich Amtsgerichtspräsident Berndt Netzer gegen Kritiker, seien im Südwesten nichts Besonderes. Es gebe sie seit 1997 bei „allen Spielarten der Alltagskriminalität“. Im Stuttgarter Landtag lobten Abgeordnete aller Parteien, mit Ausnahme der „Republikaner“, das besonnene Verhalten von Landesregierung und Polizei während der zahlreichen Kurden-Demonstrationen. Die Schnellverfahren seien gerechtfertigt gewesen.

„Ein Ausweisungsantrag“, sagte gestern der Sprecher des Regierungspräsidiums, Wolf-Rüdiger Michel, „ist aber noch keine Abschiebung.“ Die rechtliche Problematik sei „feinziseliert“ und die Hürden bei anerkannten Asylbewerbern „sehr hoch“.

Einen der Konsulatsbesetzer, einen 35jährigen Mann, hatte die Behörde schon vor Beginn des Schnellverfahrens ausweisen wollen. Sein erster Asylantrag war 1995, ein Asylfolgeantrag dann im vergangenen Sommer abgelehnt und eine Duldung erteilt worden. Die jetzt geplante Abschiebung wurde vorläufig vom Verwaltungsgerichtshof wieder gestoppt. Auch ein anderer, einschlägig vorbestrafter PKK-Aktivist kann vorerst bleiben, denn er ist anerkannter Asylbewerber. Er kann sich ebenfalls an den Verwaltungsgerichtshof wenden. Solche Verfahren, so Michel, „können sich Jahre hinziehen“.

Auch das Freiburger Regierungspräsidium hatte vergeblich versucht, den dritten Verurteilten, einen 22jährigen kurdischen Demonstranten, parallel zu seinem Schnellverfahren abschieben zu lassen. Unmittelbar nach seiner Verurteilung zu sieben Monaten Haft war er zum Flughafen gebracht worden. In diesem Fall stoppte das Innenmisterium seinen Abflug nach Ankara in letzter Minute. Zuerst müsse er angehört und geprüft werden, ob er in der Türkei gefährdet sei, dann werde das Abschiebungsverfahren erneut eingeleitet.

Auch der baden-württembergische Innenminister Thomas Schäuble (CDU) stellte in dieser Woche während der Landtagsdebatte klar, daß Ausweisungsverfügungen verhängt, jedoch nicht sofort vollstreckt werden können. Diese hätten aber dennoch Konsequenzen für die Betroffenen, zum Beispiel bei staatlichen Unterhaltszahlungen und beim Familiennachzug. Baden-Württemberg sei, so der Innenminister, aber mit bisher insgesamt 499 Fällen Spitzenreiter beim Abschieben von Kurden und liege noch vor Bayern. Heide Platen

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