Auf du und du mit dem AStA-Kampf
: Studentenverein „nationalistisch“

■ Burschenschaft unterlag vor Bremer Verwaltungsgericht gegen AStA

Der Verein Deutscher Studenten muß sich auch in Zukunft vom Allgemeinen Studentenausschuß (AStA) den Vorwurf gefallen lassen, er sei „nationalistisch“. Das hat das Bremer Verwaltungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluß entschieden. Der Bremer Rechtsanwalt und Politikstudent Oliver Liesmann wollte dem AStA verbieten lassen, sich negativ über Burschenschaften zu äußern.

Vor dem Verwaltungsgericht hatte Liesmann allerdings keinen Erfolg. Obwohl der AStA kein allgemeinpolitisches Mandat habe, sei es dennoch Aufgabe des Studentenausschusses sich mit hochschulpolitischen Verbänden und Gruppierungen auseinanderzusetzen, so die Richter. „Dies umfaßt auch die Abgabe von Werturteilen und gebietet keine politisch und weltanschaulich neutrale Darstellung in bezug auf hochschulpolitische Themen.“

In seiner Zeitschrift „30S“ hatte der AStA die Geschichte des Vereins Deutscher Studenten aufgegriffen. Der AStA kritisierte, daß der Verein jetzt mit seiner Zeitschrift „akademische Blätter“ die „ideologischen Vorreiter des Nationalsozialismus wie Ernst Jünger, Martin Hei-degger und Oswalt Spengler“ huldige. Außerdem transportiere der Verein einen „antidemokratischen Ruf nach Diktatur“.

Diese Kritik will der Verein nicht auf sich sitzenlassen. In seinem Antrag wehrt sich die Studentenvereinigung gegen „unrichtige Verallgemeinerungen“ und betont, daß der Verein keine Mitglieder habe, die sich eine Diktatur wünschten. Eigenen Angaben zufolge sind in dem Verein derzeit „20 aktive Mitglieder und 40 ältere Herren“.

Eine Schmähkritik des Vereins durch die kritischen Zeitungsartikel konnten die Richter des Verwaltungsgerichts nicht erkennen. „Eine überzogene, ausfällige polemische und überspitzte Kritik wird erst dann zur Schmähung, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung und Herabsetzung der Person im Vordergrund stehen“, entschieden die Richter. Den Vorwurf, nationalitisch zu sein, müsse sich der Verein sogar gefallen lassen: „Die Bezeichnung als nationalistisch dürfte schon deshalb nicht zu beanstanden sein, weil gemäß Paragraph 4, Absatz 2 der Satzung des Verbandes – offenbar bis heute – nur deutsche Studenten ordentliche Mitglieder in den Vereinen Deutscher Studenten werden können.“ Daß es in der Geschichte des Vereins dunkle Kapitel gebe, werde zudem von den Mitgliedern selbst eingeräumt.

Liesmann, der nicht nur Mitglied im Verein Deutscher Studenten, sondern auch in der CDU ist, will gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen. „Das kann man nicht hinnehmen“, sagte er gestern. Nicht sein Verein sei undemokratisch, sondern der AStA. So hätten einige Studenten des AStAs eine Party des Vereins in der Diskothek „Rosige Zeiten“ verhindert. Die Version des AStA: Die Party sei als Jura-Party „getarnt“ gewesen. Der Name des Vereins und Veranstalter sei fast „klein und unleserlich“ auf die Plakate gedruckt worden. Der AStA habe Flugblätter verteilt und den Wirt über den wahren Veranstalter aufgeklärt: „Resultat war, daß die Party beendet und der Verein Deutscher Studenten rausgeschmissen wurde.“ kes