Heute Billigjobs im Bundesrat

■ Länderkammer berät 630-Mark-Gesetz

Bonn (taz) – Zum ersten Mal soll sich heute aus den Reihen der SPD Widerstand regen gegen ein Bundesgesetz. Zwar wollen alle SPD-regierten Länder der Reform des 630-Mark-Gesetzes zustimmen. Doch Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen drängen auf eine baldige Änderung. Vor allem Zeitungsverlage, das Gastronomiegewerbe und der Einzelhandel fürchten, wenn alle Minijobs sozialversicherungspflichtig werden, würde die Schwarzarbeit zunehmen. Die Branchen verlangen für sich Ausnahmeregeln.

Ministerpräsident Clement und sein Amtskollege Glogowski wollen heute eine Initiative, welche die Befürchtungen der Arbeitgeber teilt, in der Länderkammer vorbringen, sobald sie das Gesetz verabschiedet hat. Das 630-Mark-Gesetz in der vorliegenden Form hat eine lange Entstehungsgeschichte hinter sich. Anfangs wollte die Regierung alle Beschäftigungen über 300 Mark steuerpflichtig machen, dann wurde die Bemessungsgrenze angehoben. Nun sollten Arbeitnehmer zwar Sozialabgaben zahlen, aber keinen Anspruch erwerben. Als der Protest anschwoll, wurde den Versicherten ein minimales Anspruchsrecht zugestanden. In Zukunft entfällt die 20prozentige Pauschalsteuer für die Minijobs, statt dessen müssen die Arbeitgeber den Betrag in die Sozialkassen einzahlen. Jobber, die noch eine reguläre Beschäftigung haben, sollen beide Einkommen versteuern, hinzuverdienende Hausfrauen aber nicht. Dies und die Sozialversicherungspflicht erbost die Arbeitgeber. 630-Mark-Jobs würden in Zukunft unaktraktiv, sagen sie. roga Kommentar Seite 12