Teilerfolg für Studiengebührenboykott

■ Die Universität darf Gebühr nicht verlangen, da sie nur per Aushang darauf hingewiesen hatte. Wissenschaftsminister stellt sich stur

Hannover (taz) – Die hannoverschen Studenten, die sich gegen den neuen Verwaltungskostenbeitrag von 100 Mark pro Semester wehren, haben vor Gericht einen ersten Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Hannover hat jetzt festgestellt, daß „die Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags kein Grund ist, der zur Versagung der Immatrikulation berechtigt“. Auch die Rückmeldung könne nach den Immatrikulationsordnungen wegen eines nicht gezahlten Verwaltungskostenbeitrags nicht verweigert werden, heißt es in einem Beschluß der sechsten Kammer des Gerichts. Eine einstweilige Anordnung gegen die Erhebung der Studiengebühr von 100 Mark wollte das Verwaltungsgericht allerdings noch nicht erlassen.

Ein Student der hannoverschen Hochschule für Musik und Theater hatte das Gericht angerufen. Der Rektor der Hochschule hatte zuvor nur durch einen Aushang auf den neuen Kostenbeitrag hingewiesen. Den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Erhebung der neuen Gebühr lehnte das Gericht daher mit der Begründung ab, es existiere überhaupt kein vollziehbarer Kostenbescheid der Hochschule, auf dessen Grundlage der Beitrag auch eingetrieben werden könne. Der Student habe somit auch keinen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Vollstreckung der 100-Mark-Forderung.

Bestärkt durch den Gerichtsbeschluß fühlen sich die 8.000 Studenten der Universität Hannover, die die neue Gebühr kollektiv boykottiert und die 100 Mark auf ein Treuhandkonto eingezahlt hatten.

Mit dem Gerichtsbeschluß in der Hand eilte gestern morgen eine der Boykotteurinnen zum Immatrikalutionsamt der Uni und verlangte die Rückmeldung. Sie wurde abgewiesen. Der Allgemeine Studentenausschuß der Uni wies gestern darauf hin, daß keine Zahlungspflicht bestehe. Da in den Immatrikulationordnungen der Hochschulen die 100 Mark nicht erwähnt seien, könne ein Boykott auch nicht zu Exmatrikulation oder Verweigerung der Rückmeldung führen.

Der niedersächsische Wissenschaftsminister Thomas Oppermann blieb gestern allerdings trotz des Gerichtsbeschlusses hart. Oppermann verwies darauf, daß das niedersächsische Hochschulgesetz für den Fall der Nichtzahlung der 100 Mark explizit die Exmatrikulation vorsieht. Er will die Hochschulen jetzt allerdings auffordern, die Immatrikulationsordnungen dem Gesetzestext anzupassen. Möglicherweise müsse man den Studenten, die nicht gezahlt hätten, noch einen Leistungsbescheid über die 100 Mark zusenden, sagte Oppermann.

Jürgen Voges