Der „Verfassungsfeind“

■ Zöllner, der Berufsverbot bekam, verklagt Hamburg auf Wiederverbeamtung

Als „Verfassungsfeind“ zu gelten, ist für Uwe Scheer nicht nur ein „Makel“, sondern zudem teuer. Weil er 1978 und 1982 auf der Liste der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) für die Bezirksversammlung Wandsbek kandidierte, bekam der Zöllner von der Stadt Hamburg ein Berufsverbot. Jahrelang war er vom Dienst suspendiert, jetzt arbeitet er wieder in der Behörde – als Angestellter. Fast 15 Jahre nach seiner Suspendierung verhandelte gestern das Verwaltungsgericht über Scheers Antrag, wieder verbeamtet zu werden.

Neue Chancen auf diesen Status witterte Scheer, als sich 1995 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Fall einer Lehrerin befaßte, die ebenfalls wegen ihrer DKP-Mitgliedschaft ihren Job verlor. Der Gerichtshof entschied, daß die Entlassung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Denn die DKP sei eine zugelassene Partei, zudem habe die Lehrerin nicht während ihrer Unterrichtsstunden für die Partei agitiert. 1996 reichte Scheer daraufhin bei der Oberfinanzdirektion Hamburg einen Antrag auf Verbeamtung ein.

Das Verwaltunggericht machte gestern jedoch keinen Hehl daraus, daß seine Chancen schlecht stünden. Denn während jene Lehrerin zum Zeitpunkt ihrer Klage arbeitslos war, arbeitet Scheer als Angestellter bei der Stadt Hamburg. Und um in das Angestelltenverhältnis übernommen zu werden, beantragte er 1992 selbst, aus dem Beamtenstatus entlassen zu werden. Zwangsläufig, sagt Scheer, weil er sonst nie wieder an seinen Schreibtisch hätte zurückkehren können. Doch wenn von Freiwilligkeit auch keine Rede sein könne, hielt das Gericht entgegen, habe er doch explizit auf seinen Status verzichtet.

Der Vorsitzende Richter meinte, er könne nur auf Verbeamtung entscheiden, wenn Scheers Situation „schlechthin unerträglich“ wäre. Da er als Angestellter finanziell abgesichert sei, könne davon keine Rede sein. Scheer hingegen betont, er wolle vollständige Rehabilitation.

Das Verwaltungsgericht hat der Oberfinanzdirektion vorgeschlagen, die Möglichkeit zu überdenken, Scheer für die Zeit seit dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes wieder in das Beamtenverhältnis zu übernehmen. Die Vertreterin der Behörde betonte hingegen: „Wir wollen ein Urteil“. Das wird erst in einigen Wochen erwartet. Elke Spanner