Strafanzeige gegen Schröder

Generalbundesanwalt Kay Nehm hat die Strafanzeige von über 40 Hamburger RechtsanwältInnen vielleicht schon am Dienstag auf dem Schreibtisch – und muß gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder SPD), Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) und Abgeordnete des Bundestages ermitteln. Die wurden von den Hamburger JuristInnen wegen „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ gegen die Bundesrepublik Jugoslawien angezeigt.

Durch ihre Beteiligung an dem Nato-Einsatz in Jugoslawien habe die Bundesregierung geltendes Verfassungsrecht gebrochen, erklärt Anwalt Gerhard Strate. Denn obwohl das Grundgesetz Angriffskriege verbiete, bombardieren auch deutsche Soldaten bei dem Nato-Einsatz mit – und zwar ohne einen entsprechenden Beschluß des Weltsicherheitsrates der Vereinten Nationen.

Auch politisch sei der Krieg nicht zu legitimieren, betont Rechtsanwalt Winfried Günnemann. Zum einen hätten die ersten Tage der Bombardierungen gezeigt, daß sich die Situation der Kosovo-Albaner seither verschlimmert habe. Zum anderen wußte der Jurist, der auch Asylsuchende aus dem Kosovo vertritt, eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes an das Verwaltungsgericht Trier zu zitieren: „Eine explizit an die albanische Volkszugehörigkeit anknüpfende politische Verfolgung ist auch im Kosovo nicht festzustellen.“Elke Spanner