Kein Castor, keine Demo

■ Anti-Atom-Kundgebung verboten

„Von Sachkenntnis nicht getrübt“, ist nach Auffassung der Lüneburger Initiativen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg, eine Kundgebung in Stelle (Landkreis Harburg) gegen den für heute geplanten Atommülltransport von Brunsbüttel in die französische Wiederaufarbeitungsanlage La Hague zu verbieten. Das Gericht geht in seiner Entscheidungsbegründung vom vergangenen Freitag fälschlicherweise davon aus, daß die Reise der ausgedienten Brennelemente nichts mit „Castor-Transporten zu tun“ habe.

Da „aufgrund des bisherigen Verhaltens von Versammlungsteilnehmern bei Antiatomkraftdemonstrationen mit Ausschreitungen gerechnet werden“ müsse, bestätigte die Kammer das Kundgebungs-Verbot des Ordnungsamtes Harburg. Die Behörde hatte den Anti-Atominitiativen untersagt, die Abschlußkundgebung auf einer Kreuzung unweit der Bahnstrecke abzuhalten, über die die Atomfracht voraussichtlich rollen wird.

Stattdessen wurde den AtomkraftgegnerInnen angeboten, ihren Aufmarsch unter Ausschluß der Öffentlichkeit auf einem von der Transportstrecke weit entfernten Grundstück abzuhalten. Die Demo-AnmelderInnen, darunter auch das Hamburger Anti-Atom-Büro, kündigten an, den Doppelpaß zwischen Ordnungsamt und Verwaltungsgericht „nicht hinzunehmen“. Sie wollen ihre Demonstration, die um 17 Uhr am Bahnhof Stelle beginnt, wie geplant durchführen und sich „dem schweren Angriff auf das Demonstrationsrecht“ nicht beugen. mac