Essen hinter Gittern

■ Kampener Hotel soll Fenster ummauern und Keller-Lichtschächte einbauen

„Das schöne Frühstück soll ich nun bei Lampenlicht und im stickigen Raum genießen“, bedauert Sylt-Gast Antje Lütke aus der Schweiz in einem Fax an das Hotel „Hamburger Hof“ in Kampen. Genauso wenig wie andere UrlauberInnen oder Einheimische stört sie sich an den von außen unsichtbaren Abgrabungen am Reetdachhaus-Sockel, mit denen die Fenster im Untergeschoß des kleinen 13-Zimmer-Hotels freigelegt worden sind. Trotzdem bestehen Dorfverwaltung, Baubehörde und Gerichte auf einen Umbau des Gebäudes. Denn die Freilegung der Fenster widerspreche der Ortsgestaltungssatzung, argumentieren sie.

1987 hatte der damalige Eigentümer das Souterrain lichtdurchflutet. Nun muß der heutige Hoteleigner bis zum 1. Mai die Grundstücksstellen zuschütten und die zwölf Fenster in Form normaler Kellerlichtschächte mit Gittern obendrauf vermauern lassen. Tut er das nicht, drohen ihm 3000 Mark Zwangsgeld.

„Alle, aber auch alle tippen sich an den Kopf und sagen, das könne doch nicht wahr sein“, schimpft Hotelpächter Albert Strahmann. „Räume mit Tageslicht sollen künstlich beleuchtet werden – das widerspricht doch den Umweltgesetzen.“ Der 39jährige Volkswirt und seine Partnerin, eine Hotelfachfrau, hatten das idyllische Haus vor gut einem Jahr gemietet – nicht wissend, was auf sie zukommt. Nun haben die beiden das wirtschaftliche Nachsehen. Über Ostern beispielsweise konnten sie keine Gäste aufnehmen, da der Bagger zu kommen drohte. Die baurechtliche Vorgeschichte füllt rund 20 Aktenordnern. Zwei Prozesse haben Eigner und Pächter schon geführt.

Der Kampener Fall ist exemplarisch: Allein 1998 waren im Kreis Nordfriesland 679 Verfahren anhängig, weil gegen baurechtliche Bestimmungen verstoßen worden ist. „Wir hatten sogar schon mehr, das geht bis zum kompletten Abriß“, sagt Bauamtsdirektor Dietrich Storm. Der Kreis sei landesweit derjenige mit der größten Zahl ordnungsrechtlicher Verfahren im Baubereich. lno