NPD- und Gegendemos vorerst verboten

■ Stadtamt verbietet Demos in Sebaldsbrück am 1. Mai / „Bisher als einmalig zu bewertende Gefahrenlage“ / NPD sowie Gegendemonstranten gehen gerichtlichen Weg

Nach mehreren Stunden Sitzung war es gestern nachmittag so weit: Das Bremer Stadtamt hat den Aufmarsch der NPD am 1. Mai in Bremen Sebaldsbrück verboten. Auch fünf Gegendemonstrationen, die in zeitlicher und räumlicher Nähe zu dem NPD-Aufmarsch geplant waren, wurden verboten. Sowohl NPD als auch zwei der betroffenen Organisatoren der Gegendemonstrationen (Bündnis gegen den Nazi-Aufmarsch und DaimlerChrysler-Betriebsrat) kündigten nun an, mit rechtlichen Mitteln gegen das jeweilige Verbot vorgehen zu wollen. Die DGB-Demonstration in der Innenstadt ist von den Verboten nicht betroffen.

Das Stadtamt argumentierte, daß die „öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet“ sei. Die „für die Stadt bisher als einmalig zu bewertende Gefahrenlage“ rechtfertige, das Versammlungsrecht hinter die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit „zurücktreten zu lassen“. Das Stadtamt rechnet damit, daß sich Vertreter und Sympathisanten der „gewaltbereiten nationalsozialistischen und militanten Skinheadszene“ an der Veranstaltung beteiligen. Zudem würde der NPD-Aufmarsch bei den Bürgern des Stadtteils Ängste und Aggressionen schüren. Gegendemonstranten würden zu Gewalttätigkeiten provoziert, so das Stadtamt weiter. Auch die Gegendemonstrationen seien als „Quelle weiterer Gefährdung“ zu untersagen. Für die Polizei sei es unmöglich, Gewalttäter auf der gesamten Streckenlänge (zehn Kilometer) im Griff zu behalten.

NPD-Sprecher Klaus Beier gab sich in Stuttgart trotz des Verbotes durch das Stadtamt siegesgewiß: „Wir gehen fest davon aus, daß wir am 1. Mai in Bremen marschieren können“, sagte er. Gegen das Verbot der Veranstaltung unter dem Titel „Arbeit zuerst für Deutsche“ wird die NPD nun wie angekündigt auf gerichtliche Wege beschreiten. „Notfalls gehen wir bis zum Bundesverwaltungsgericht“, sagte Beier. Dies wird notwendig sein, wenn sowohl das Bremer Verwaltungsgericht wie als auch das Oberverwaltungsgericht das Verbot aufrechterhalten. Die NPD rechnet mit einer Entscheidung der ersten Instanz am Mittwoch. Spätestens am Freitag abend rechnet Beier mit der endgültigen Entscheidung.

Das „Bündnis gegen den Nazi-Aufmarsch“ kündigte ebenfalls an, rechtliche Schritte gegen das Verbot einzulegen. Auch in den Augen der Bündnis-Organisatoren ist es eher unwahrscheilich, daß das Verbot des NPD-Aufmarsches vor Gericht bestand haben wird. Daher kündigte das Bündnis an, unvermindert zu der Gegendemonstration um 9 Uhr am Zentralkrankenhaus Ost zu mobilisieren. Alles andere sei „politisch grob fahrlässig“. Das „Bündnis“ sprach gestern von einem geplanten Aufgebot von 5.000 bis 8.000 Polizeibeamten. Die NPD sowie das Bündnis erwarten jeweils 5.000 Demonstrationsteilnehmer.

Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) sowie die Junge Union (JU) begrüßten das Verbot. Die JU glaubt, daß das Verbot auch vor dem Verwaltungsgericht bestand haben wird. Dabei unterscheidet sich die Verbots-Argumentation des Stadtamtes wenig von NPD-Aufzugs-Verboten in Leipzig oder Magdeburg. An beiden Orten wurden die Verbote mit befürchteter Gewalt zwischen NPD- und Gegendemonstranten begründet. Die Polizei könne für die Sicherheit nicht garantieren. An beiden Orten kassierten Gerichte die Entscheidungen, die NPD durfte marschieren. Christoph Dowe