■ Rund um Karies & Bonuspunkte
: Rot-grüne Füllungen

Seit 1. 1. 1999 haben die nach 1978 Geborenen wieder Anspruch auf Finanzierung von Zahnersatz durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Der Heil- und Kostenplan des Zahnarztes muß jetzt der Krankenkasse vorgelegt werden. Die Kasse stellt fest, wieviel die Versicherten zahlen müssen. Dabei gilt für ZahnärztInnen gegenüber gesetzlich Versicherten nicht mehr die Gebührenordnung für Privatpatienten, sondern wieder der einheitliche Bewertungsmaßstab der gesetzlichen Krankenkassen.

Statt Festzuschüssen für Zahnersatz zahlen die Krankenkassen wieder prozentuelle Zuschüsse.

Die Zuschüsse betragen grundsätzlich 50 Prozent, nach fünf Jahren jährlichen Zahnarztbesuchs 60 Prozent, nach zehn Jahren 65 Prozent. Aufgrund einer Sonderregelung werden nach wie vor den Versicherten im Westen die Jahre vor 1991, im Osten vor 1992 „geschenkt“; wer seitdem jährlich beim Zahnarzt war, profitiert also schon ab diesem Jahr von der zweiten Stufe der Bonus-Regelung – wenn alle Besuche ordentlich im Bonus-Heft eingetragen sind. mf