Castor-Gegner vor Gericht in Ahaus

■ Schadensersatz-Prozeß wegen Castor-Schienenblockade

Der Bremer Atomkraftgegner Bernhard Stoevesandt mußte sich gestern vor dem Amtsgericht Ahaus verantworten. Der 28jährige hatte sich im März 1998 bei einem Castor-Transport an eine Bahnschiene gekettet, die schließlich von der Polizei zersägt wurde. Dafür verlangt die Deutsche Bahn AG jetzt in einem Zivilverfahren von Stoevesandt 6.230 Mark Schadensersatz. Das schriftliche Urteil wird allerdings erst am 4. Juni erwartet.

Das Ergebnis sei „noch völlig offen“, berichtete Stoevesandt nach der nur fünfminütigen Sitzung. Zahlen wolle er nicht, weil er mit der Blockade eine „drohende Strahlungsgefahr“ abwenden wollte. Die Festkettaktion sei daher eine „Notstandshandlung“ gewesen, erklärte er. Außerdem hätte die Polizei die Schienen gar nicht zersägen müssen. Das Aufschneiden des Rohres, mit dem seine Hände an die Schiene gekettet waren, hätte doch völlig ausgereicht.

Die Deutsche Bahn AG dagegen behauptet, die Polizeiaktion war nicht „unverhältnismäßig“. Von einer möglichen Kontamination der Castor-Behälter hätte das Unternehmen zudem nichts gewußt. Der Castor-Transport sei ja von der zuständigen Behörde genehmigt gewesen, heißt es zur Begründung. Der Deutschen Bahn sei eben ein Schaden entstanden, der nun zu ersetzen ist. kat