Urteil: FDP erhielt zu Unrecht Millionen

Münster (rtr) – Die FDP hat nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) keinen Anspruch auf die für 1996 gezahlten Gelder von 12,4 Millionen Mark aus der Parteienfinanzierung. Dies entschied gestern der 5. Senat des OVG in drei parallelen Verfahren. Das Gericht ließ aber offen, ob die Partei die Mittel tatsächlich zurückzahlen muß. Das OVG ließ Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.