piwik no script img

Urteil: FDP erhielt zu Unrecht Millionen

Münster (rtr) – Die FDP hat nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) keinen Anspruch auf die für 1996 gezahlten Gelder von 12,4 Millionen Mark aus der Parteienfinanzierung. Dies entschied gestern der 5. Senat des OVG in drei parallelen Verfahren. Das Gericht ließ aber offen, ob die Partei die Mittel tatsächlich zurückzahlen muß. Das OVG ließ Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen