ReiseNotizen

Ritt auf dem Weinfaß

„Auerbachs Keller“, das wohl berühmteste Restaurant Leipzigs, feiert im Jahr 2000 sein 475jähriges Bestehen. In dem ehemaligen Weinkeller und heutigen Nobelrestaurant wurde Goethe zu seiner Dichtung „Faust“ inspiriert, und auch Martin Luther gehörte zu den prominenten Zechern. Im Jubiläumsjahr soll unter anderem der „Faßritt des Dr. Faustus“, der auf einem Wandgemälde abgebildet ist, nachgestellt werden. Im Gegensatz zu dem Originalritt soll das Spektakel jedoch nicht vom Keller auf die Straße, sondern in umgekehrter Richtung stattfinden. Schon in diesem Jahr können Gäste in „Auerbachs Keller“ bei Veranstaltungen zum 250. Geburtstag Goethes auf Faust, Mephisto und den Dichter treffen. faf

Gigantische Summen

Auf dem Reisemarkt werden gigantische Summen investiert. Allein in Deutschland fließen pro Jahr derzeit 110 Milliarden Mark in den Tourismus, 2007 sollen es bereits 165 Milliarden Mark sein. Das geht aus dem jetzt erschienenen „Jahrbuch 1998“ des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) hervor. In allen Ländern der Europäischen Union (EU) liegt das Investitionsvolumen im Tourismus bei zusammen 458 Milliarden Mark, bis 2007 wächst es dieser Prognose zufolge um fast 40 Prozent. Sie stützt sich auf eine Studie des World Travel and Tourism Council (WTTC), das geplante Investitionen von Unternehmen, öffentlicher Hand und Privatpersonen hochrechnete.

Saubere Nationalparks

Öffentliche Verkehrsmittel machen es in drei vielbesuchten amerikanischen Nationalparks Touristen künftig schmackhaft, ihr Auto stehenzulassen. Am Südrand des Grand Canyon, jährlich Ziel von 4,3 Millionen Besuchern, verkehrt ab 2002 eine Bahn. Und durch die Nationalparks Yosemite und Zion, die pro Jahr 3,7 Millionen und 2,4 Millionen Besucher zählen, rollen ab 2001 Elektrobusse. Wer Bahn oder Bus nimmt, zahlt weniger Eintritt. Auf die Höhe der Reduktion hat sich der National Park Service (NPS) noch nicht festgelegt.

Betrifft Preiserhöhung

„Sittenwidrig“ handelt ein Reiseveranstalter, der Kunden nach der Buchung „um Verständnis für eine Preiserhöhung“ bittet. Denn diese Formulierung, urteilte das Landgericht Heidelberg (Aktenzeichen: 1 O 197/97), hinterlasse den Eindruck, der Kunde sei zur Zahlung verpflichtet. Dies ist er nicht, außer bei „begründeten Ausnahmen“: etwa wenn die Beförderungskosten steigen, Hafen- oder Flughafengebühren klettern oder sich die Wechselkurse ändern. Übersteigt dabei die Preiserhöhung fünf Prozent des Reisepreises, kann der Kunde kostenlos zurücktreten.

Außerdem müssen Reiseveranstalter Fristen einhalten, wenn sie nachträglich an den Preisen drehen. Erlaubt ist dies ohnehin nur, wenn zwischen Reisebestätigung und Abreise mehr als vier Monate liegen. tdt