Prozeß um Gubener Todeshatz eröffnet

■ Cottbuser Richter weist zunächst Befangenheitsanträge zurück

Cottbus (taz) – Geduldig hörte gestern Joachim Dönitz, Vorsitzender Richter, den zwei Rechtsanwälten zu, die ihm zum Auftakt des „Guben-Prozesses“ ausführlich nachzuweisen versuchten, warum er nicht geeignet sei, diesen Prozeß zu führen. Der Vorwurf der jungen dynamischen Anwälte: Befangenheit. Ihre Begründungen: Die frühere Vorsitzende der Jugendkammer habe in einer Vorbesprechung geäußert, die Angeklagten hätten „nicht unerhebliche Straftaten begangen“; eine Vertreterin der Nebenklage habe von Angeklagten „aus der rechtsextremen Szene“ gesprochen; und er, Richter Dönitz, der als Präsident des Landgerichts an dieser Besprechung teilgenommen hat, habe beide Male geschwiegen. Er sei also, so das Resümee der Anwälte, „festgelegt“.

Gut drei Stunden dauerte das juristische Geplänkel in Saal 209 des Cottbuser Landgerichts gestern an, dann wies Richter Dönitz die Vorwürfe der Befangenheit zurück. Und dann, kurz vor eins, kam die Staatsanwaltschaft endlich zum Verlesen der Anklage. Den elf Jugendlichen zwischen 17 und 20 Jahren wird unter anderem fahrlässige Tötung, Volksverhetzung und Nötigung vorgeworfen. Ihnen wird zur Last gelegt, für den Tod des algerischen Asylbewerbers Omar Ben Noui verantwortlich zu sein.

Dessen Bruder, Malik G., ein schmächtiger junger Mann, saß gestern denen gegenüber, die am Morgen des 13. Februar dieses Jahres im brandenburgischen Guben zu einer Hetzjagd auf drei Ausländer geblasen hatten: Jugendliche, einige so knabenhaft, daß man ihnen nicht mal zutraut, mit dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite zu fahren, einige mit dem für Rechte typischen Kurzhaarschnitt, einer, ein bulliger Typ mit kantigem Gesicht, dem man alles zutraut. Ihre Angehörigen sagten zu Verhandlungsbeginn: „Ich bin die Mutti von Daniel“, „ich bin die Mutti von David“, „ich bin der Vater von Steffen.“

Der Prozeß, der unter starken Sicherheitsvorkehrungen stattfindet, wird am Dienstag fortgesetzt. Zunächst wird nur über Straftaten verhandelt, die einige Angeklagte Ende vergangenen Jahres verübt haben sollen. Jens Rübsam