So etwas gibt es doch

■ Polizeiskandal: Prügelpolizisten zu Knast auf Bewährung verurteilt

Das Hamburger Amtsgericht hat gestern die ehemaligen Zivilfahnder der berüchtigten „Präsenzschicht am Polizeirevier Lerchenstraßen, Uwe E. und Carsten S., wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung zu 15 Monaten beziehungsweise 14 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, daß das Duo am 14. November 1997 den Afrikaner Alimang S. nach einer Personenkontrolle nahe der Roten Flora mit Kollegen in einem Pkw verschleppt haben. Auf dem früheren Schlachthofgelände am Schanzenbahnhof hätten die beiden dann den 18jährigen aus Sierra Leone geschlagen, getreten und mißhandelt.

Mit dem Urteil folgte Amtsrichter Michael Kaut den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Mittäter Werner D., Jürgen E. und Frank K. wurden wegen Beihilfe zu Geldstrafen von jeweils 11.000 und 13.000 Mark verdonnert.

„Der Vorfall hat dem Ansehen der Polizei schweren Schaden zugefügt“, mahnte Kaut in seiner Urteilsbegründung. Bei derartigen Vorwürfen könnte in Zukunft nicht mehr ohne weiteres gesagt werden, „so etwas kann es bei der Polizei nicht geben“, meinte Kaut. Er ist überzeugt: „Der von dem Opfer geschilderte Sachverhalt ist richtig.“

Hingegen gebe es an der Version der Angeklagten „erhebliche Zweifel“. Diese hatten ausgesagt, Alimang S. nach Überprüfung freundlicherweise zum Schanzenbahnhof gefahren zu haben, wo er dann ohne seine Duldungspapiere geflohen sei. „Das widerspricht 20 Jahren Erfahrung in Polizeiverfahren“, konterte Kaut. „Die Polizei ist doch kein Taxiunternehmen.“ Außerdem sei es „total unglaubwürdig“, daß das Opfer „ohne seine Duldung flieht, die für ihn lebenswichtig ist“, bekräftigte der Amtsrichter.

Auch die objektiven Beweise wie die Funkprotokolle belegten die Aussage von Alimang S. Auch wenn dieser „keine schweren Verletzungen davongetragen habe“, so Kaut, sei der „Vorfall von großem Gewicht“. Er sei einer „gefährlichen Situation ausgesetzt“ gewesen und habe damit rechnen müssen, so Kaut, „das etwas Fürchterliches passiert“. Die Verteidigung geht in Berufung. kva