„Der Gesetzgeber rüstet in Berlin ab“

■ Bannmeile ade: Neues Gesetz soll Demos im Regierungsbezirk künftig erlauben

Im Gegensatz zur Regelung in Bonn sollen im Berliner Regierungsviertel Demonstrationen künftig erlaubt sein. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, erläuterte gestern das neue Gesetz der Bonner Koalition zum Schutz der Verfassungsorgane des Bundes. Es sieht vor, die Bannmeile, in der in Bonn derzeit noch ein grundsätzliches Demonstrationsverbot gilt, abzuschaffen und durch „befriedete Bezirke“ zu ersetzen. Verstöße gegen das Gesetz werden nicht mehr wie bisher als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von maximal 30.000 Mark geahndet.

Künftig darf nach dem Willen der Koalition vor Bundestag und Bundesrat demonstriert werden, so Beck. „Damit rüstet der Gesetzgeber ab.“ Der Rechtspolitiker sprach von einem „Sieg für die Demokratie“. Im Interesse der grundrechtlich garantierten Versammlungsfreiheit werde der Schutz der Verfassungsorgane auf das „unbedingt Notwendige“ beschränkt.

Das Gesetz regelt die Modalitäten, unter denen Demonstrationen vor Bundestag und -rat stattfinden dürfen. Wenn der Bundestag sie nicht verlängert, laufen die neuen Bestimmungen nach den Worten Becks am 1. Januar 2003 automatisch aus. Bis dahin solle geprüft werden, ob ein solches Gesetz überhaupt notwendig sei. „Die Grünen hätten am liebsten ganz darauf verzichtet. Das war mit der SPD nicht zu machen.“

Die Koalitionsfraktionen beschäftigen sich heute abschließend mit dem Gesetzentwurf, wie Beck mitteilte. Öffentliche Versammlungen in den „befriedeten Bezirken“ von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht sollen künftig zugelassen werden, wenn dadurch die Tätigkeiten der Verfassungsorgane und seiner Gremien nicht eingeschränkt werden sowie ein freier Zugang zu diesen gewährleistet bleibt. Dies sei in der Regel dann der Fall, wenn keine Sitzungen stattfinden. Über Anträge auf Zulassung von Demonstrationen soll das Bundesinnenministerium mit dem jeweiligen Präsidenten des betreffenden Verfassungsorgans entscheiden. AP/taz