Kinderschutz

Mit einer Bundesratsinitiative will der Hamburger Senat die Rechte von Kindern stärken. Dazu gehört das Verbot von Prügeln, das weithin noch immer als legitimes elterliches Züchtigungsrecht gilt. Zwar sei es nicht erlaubt, aber bislang auch nicht gesetzlich verboten, so Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD). Zudem enthält die zusammen mit Sachsen-Anhalt erarbeitete und mit Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) abgestimmte Vorlage weitere Neuregelungen. So soll eine nachträgliche Anfechtung der Vaterschaft ausgeschlossen werden, wenn Mutter und Ehemann der Zeugung durch künstliche Befruchtung zugestimmt hatten. Und Kinder ab zwölf Jahren sollen ein „Umgangsrecht“ mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil auch ohne Einwilligung des Erziehungsberechtigten bekommen.