Wasser als Fall für Verfassung

■ Heute Urteil zum BWB-Verkauf

Heute morgen um halb acht wird das Landesverfassungsgericht seine Entscheidung zum Verkauf der Berliner Wasserbetriebe verkünden. Die Grünen und die PDS hatten gegen die Teilprivatisierung von 49,9 Prozent des bislang landeseigenen Unternehmens geklagt. Um acht Uhr tagt dann der Senat, um den Weg für die Unterzeichnung der Verträge mit dem Konsortium Vivendi/RWE/Allianz freizumachen.

Der grüne Abgeordnete Vollrad Kuhn mochte gestern nicht recht daran glauben, daß das Gericht den Klägern auf ganzer Linie recht gibt. Dann wäre die Privatisierung komplett hinfällig, und SPD-Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing müßte auf den Verkaufserlös von 3,1 Milliarden Mark verzichten, den sie für den Haushalt des vergangenen Jahres noch dringend braucht. Für diesen Fall hat sie bereits eine Haushaltssperre in Aussicht gestellt. Der Grüne Kuhn kann sich jedoch vorstellen, daß das Gericht den Verkauf vorläufig zumindest unter Vorbehalt stellt. Nach einer späteren grundsätzlichen Entscheidung im langwierigen Hauptsacheverfahren müßte der Verkauf dann möglicherweise rückgängig gemacht werden. Grüne und PDS klagen unter anderem, weil sie eine Erhöhung der Wasserpreise befürchten.

Das Gericht, das im Kammergericht in der Elßholzstraße tage, hüllte sich gestern in Schweigen. Der Präsident Klaus Finkelnburg nahm nicht teil, denn seine Kanzlei hatte die Wirtschaftsverwaltung bei der Privatisierung beraten. Acht Richter berieten – bei Stimmengleichheit sind die Klagen abgelehnt.

Der Aufsichtsrat der Wasserbetriebe hat inzwischen grünes Licht gegeben. Am 1. Juli wird auch das Abgeordnetenhaus zustimmen, obgleich sich einzelne Parlamentarier der SPD noch zieren. Der SPD-Linke Thomas Gaudszun etwa möchte wissen, wie der etwaige Aufkauf weiterer Wasseraktien durch Vivendi ausgeschlossen wird, damit der Konzern später keinen beherrschenden Einfluß erhält. Hannes Koch