Schluß mit dem akademischen Lenz

NRW-Bildungsministerin Behler will mit einem neuen Hochschulgesetz die Professoren in die Pflicht nehmen. Die Studentenvertretungen bleiben ungeschoren  ■   Von Isabelle Siemes

Düsseldorf (taz) – In Nordrhein-Westfalen ist es vorbei mit dem akademischen Lenz: „Künftig kann kein Professor mehr seine Lehrveranstaltungen auf einen oder zwei Tage zusammenlegen,“ verkündete Bildungsministerin Gabriele Behler (SPD) am Montag in Düsseldorf. Mindestens drei Tage sollen die Professoren für ihre Seminare und Vorlesungen veranschlagen, vier Tage insgesamt müssen sie an der Uni präsent sein. So sieht es ein neues NRW-Hochschulgesetz vor, das im Herbst verabschiedet wird und im Sommer 2000 in Kraft treten soll. Es schreibt ein Mitspracherecht der Studierenden bei der Evaluation vor, deren Ergebnisse veröffentlicht werden müssen.

Behler will mit dem Gesetz die Rolle der Rektoren verändern. Sie sollen künftig Managementaufgaben übernehmen. „Das Rektorat ist nicht mehr repräsentativ, sondern exekutiv.“ Im Gegenzug erhält der Senat die Möglichkeit, den Rektor mit Zweidrittelmehrheit abzuwählen. Findet sich kein passender Rektor-Manager, können die Unis sich auch eine „Präsidialverfassung“ geben und einen Außenstehenden mit Managementerfahrung zum Präsidenten wählen.

Durch die neue Verordnung erhalten die Unis mehr Autonomie. Studien- und Prüfungsordnungen etwa müssen nicht mehr vom Ministerium genehmigt werden. Auch finanziell können die Unis frei walten, allerdings erst, wenn die neuen Satzungen der jeweiligen Hochschulen durch das Ministerium abgesegnet sind.

Hinsichtlich der Studiengebühren hält sich der Gesetzentwurf an die Vorgaben des Bundes. „Es wird keine Studiengebühren bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß geben“ erklärte Behler. Gebühren für Zusatz- oder Weiterbildungstudiengänge zu erheben, stellt die Ministerin den Unis frei. Ebenso wie Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn strebt auch Behler eine leistungsorientierte Besoldung der Professoren an. Bulmahn plant die Einführung eines Grundgehalts von 6.500 bis 8.500 Mark. Weitere 20 Prozent sollen nach Leistung bezahlt werden. Wie Bulmahn will auch die NRW-Ministerin die Habilitationspflicht abschaffen. Schon jetzt seinen an der RWTH Aachen 50 Prozent der Professoren ohne Habilitation auf ihrem Posten.

Das neue Gesetz will das gegenwärtige „System der organisierten Unverantwortlichkeit“ (Behler) abschaffen. Das Refugium des studentischen Protestes ist davon ausgeschlossen. Die Asten dürfen so bleiben, wie sie sind.