Bürgerbegehren abgewürgt

Senat zieht Holzhafen-Bebauung an sich. „Rettet das Elbufer“ erwägt Klage  ■ Von Gernot Knödler

Marcus Hiller hätte sich die Handschellen sparen können. Damit hatte er kurz vor Ostern einen Koffer mit den ersten 2800 Unterschriften des Bürgerbegehrens gegen die Bebauung des Holzhafens an seine Hand gekettet. Damit war das Quorum erreicht, um das Projekt vorläufig zu blockieren. Jetzt hat der Senat beschlossen, den Bebauungsplan an sich zu ziehen und möglichst noch im September die Bürgerschaft darüber abstimmen zu lassen. Das Bürgerbegehren, das Anfang Juni mit 11.512 Stimmen offiziell eingereicht wurde, wird damit abgewürgt.

Die Firma Büll&Liedtke hat auf dem Gelände zwischen dem Greenpeace-Speicher und dem Terminal der England-Fähre zwei durchbrochene Büro-Blöcke links und rechts des Hafenbeckens geplant. Dazwischen sollen ein prismenförmiges Wohn-Hochhaus und ein Platz entstehen. Das Bürgerbegehren fordert einen Park auf dem gesamten Gelände an der Elbe.

Den Investoren-Plänen liegt ein Kompensationsgeschäft zugrunde: Weil beim Bau des Einkaufszentrums Mercado am Altonaer Bahnhof ein jüdischer Friedhof vor Baggern und Beton verschont werden mußte, fiel der Konsumtempel kleiner aus als vorgesehen. Dafür wurde Büll&Liedtke 1994 vom Senat mit den Grundstücken am Holzhafen entschädigt. „Wir sind der Meinung, daß wir den Investor nicht länger im Ungewissen lassen dürfen“, sagte Stadtentwicklungssenator Willfried Maier (GAL) gestern, zumal sich Büll&Liedtke über lange Zeit kooperativ verhalten hätte. Das Projekt sei mehrfach verbessert worden: Die Büros wurden um Wohnungen ergänzt und die Gebäude weniger klotzig als in den ersten Entwürfen, der öffentliche Platz und die Elbpromenade vor den Häusern seien ebenfalls Zugeständnisse.

Maier verwies darauf, daß der Senat für die Gestaltung des Hafenrandes besondere Verantwortung trage: „Wir sehen dies nicht als eine Angelegenheit von Altona allein.“ Der Senator bezweifelte überdies „die Dignität“ des Bürgerbegehrens, das Unterschriftensammler auf Provisionsbasis beschäftigte. Es sei „professionalisiert, nicht im Sinne von gut gemacht, sondern von gut bezahlt“.

Die Initiative „Rettet das Elb-ufer“ erwägt eine Unterlassungsklage gegen den Senat. Erst nach einem Bürgerentscheid könnten Senat und Bürgerschaft versuchen, sich legal über den Willen der BürgerInnen hinwegzusetzen, sagte ihr Pressesprecher Marcus Hiller. „Da sie es sich dann aber nicht mehr trauen“, vermutet Hiller, „beschreiten sie jetzt rechtswidrige Wege.“