Schilys Aussage soll erzwungen werden

■ Untersuchungssausschuß will Vernehmung des Innenministers gerichtlich durchsetzen

Der Untersuchungsausschuß zu den Ereignissen am israelischen Generalkonsulat am 17. Februar will nun notfalls gerichtlich eine Vernehmung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) erzwingen. Ein „Mauern durch Bonn“ werde nicht geduldet, sagte gestern der Vorsitzende Wolfgang Wieland (Grüne). Ob Bonn die Aussage Schilys noch gestattet, ist offiziell noch nicht bekannt. Außenminister Joschka Fischer (Grüne), der ebenfalls als Zeuge gehört werden sollte, hatte aus „verfassungsrechtlichen Gründen“ keine Aussagegenehmigung bekommen. Keine Antwort gibt es bislang auch auf die Berliner Aktenanforderung.

So stand dem Ausschuß gestern neben Landesschutzpolizeidirektor Gernot Piestert nur noch ein weiterer Berliner Polizeibeamter als Zeuge zur Verfügung. Er hatte im Februar die Polizeiabteilung geführt, deren Beamte als erste das Konsulat erreicht hatten. Piestert bestätigte die Existenz einer Prioritätenliste des Verfassungsschutzes. Sie sei der Polizei während der Lagebesprechung am Morgen des 16. Februar bekanntgeworden. Die Reihenfolge Türkei, USA, Griechenland, Kenia, Israel und SPD sei eine Priorität „im Sinne von Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung“. Geduldig erläuterte Piestert die Unterschiede zwischen „Gefährdungshinweisen“ und „Warnhinweisen“, „abstrakten Hinweisen“ und „konkreten Warnungen“ im polizeilichen Sprachgebrauch und welche jeweiligen Konsequenzen daraus gezogen worden seien. Neue Erkenntnisse brachte seine Vernehmung jedoch nicht.

Falls Schily und der Präsident des Bundesamtes für Verfassungssschutz, Peter Frisch, auch am nächsten Freitag nicht kommen sollten, will man notfalls die Leiter von drei Polizeidirektionen sowie Stabsleiter Alfred Markowski hören. Gegen die CDU-Stimmen will man auch in der Sommerpause tagen. Dem aber müßte Parlamentspräsident Haase (CDU) zustimmen. Otto Diederichs