Zehn Jahre Streit um das Mahnmal

Berlin (AP) – Zehn Jahre lang wurde über ein Mahnmal für die von den Nationalsozialisten ermordeten Juden Europas diskutiert. Hier eine Chronik:

7. November 1989: Um die Journalistin Lea Rosh gründet sich ein Förderkreis für die Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas.

Juli 1992: Die Bundesregierung entscheidet, daß das Mahnmal nur den jüdischen Holocaust-Opfern und nicht gleichzeitig den anderen Opfergruppen gewidmet sein soll.

Als Standort wird ein Grundstück südlich des Brandenburger Tors vorgesehen.

28. Juni 1995: Nach einem ersten Wettbewerb mit 528 Teilnehmern schlägt eine Jury die Verwirklichung des Entwurfs der Berlinerin Christine Jackob-Marks für eine riesige Grabplatte mit den Namen der ermordeten Juden vor.

30. Juni 1995: Bundeskanzler Helmut Kohl legt sein Veto ein.

11. April 1997: Die Auslober kündigen eine zweite Wettbewerbsrunde mit 25 ausgewählten Teilnehmern an.

16. November 1997: Vier Entwürfe werden als Finalisten der zweiten Runde vorgestellt: ein Stelenfeld von Eisenman/Serra, ein zerborstener Davidstern von Gesine Weinmiller, eine zerbrochene Wand von Daniel Libeskind und 39 Stahlmasten von Jochen Gerz.

21. Januar 1998: Bundeskanzler Kohl besichtigt die Entwürfe und favorisiert den Eisenman-Plan. Eisenman soll das Modell leicht überarbeiten und eine Grünfläche am Rand einfügen. 22. Mai 1998: Kohl trifft Peter Eisenman und Richard Serra zum Gespräch über den überarbeiteten Entwurf.

2. Juni 1998: Serra zieht sich vom Projekt zurück.

14. Juni 1998: Eisenman legt einen auf 2.700 Stelen verkleinerten Entwurf vor.

19. Juli 1998: Der designierte Kulturbeauftragte Michael Naumann lehnt ein Holocaust-Mahnmal ab. Er vergleicht den Eisenman-Entwurf mit der Architektur Albert Speers.

27. Juli 1998: Gerz zieht seinen Entwurf zurück.

24. August 1998: Kohl einigt sich mit Diepgen auf eine Verschiebung der Entscheidung bis nach der Bundestagswahl.

12. Dezember 1998: Naumann kündigt ein neues Konzept an. Er schlägt ein Holocaust-Museum statt des Denkmals vor.

15. Januar 1999: Naumann und Eisenman präsentieren einen Kombinationsentwurf aus Stelenfeld und Haus der Erinnerung.

21. Januar 1999: Diepgen lehnt auch diesen Eisenman-Entwurf ab.

12. Februar 1999: NS-Gedenkstätten wehren sich in einem offenen Brief gegen die Errichtung des zusätzlichen Dokumentationszentrums.

22. März 1999: Der Bundestag zieht die Entscheidung an sich.

17. Juni 1999: Der Kulturausschuß des Bundestags einigt sich mit rot-grüner Mehrheit darauf, zwei Anträge vorzulegen: den Eisenman-Entwurf mit einem kleinen Haus der Information und den Vorschlag des Theologen Richard Schröder für ein einfaches Mahnmal mit der Inschrift „Du sollst nicht morden!“

25. Juni 1999: Der Bundestag beschließt nach mehrstündiger Debatte den Eisenman-Entwurf mit einem kleinen Haus der Information.

314 Abgeordnete votieren für diese Lösung, 209 dagegen.