Kleiner Aufschub für Sudanesen

■ Abschiebung für Dienstag geplant – Richterspruch steht noch aus

Nürnberg (taz) – Die Hoffnungen des Sudanesen Fathelraman Abdallah, der sich dreimal erfolgreich mit Gewalt gegen seinen Rücktransport gewehrt hat, doch noch in Deutschland bleiben zu können, schwinden zusehends.

Zunächst hatte Bundesinnenminister Schily die Aussetzung gewaltsamer Abschiebungen wiederaufgehoben. Dann aber hatte am Freitag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) aufgrund des miserablen physischen und psychischen Zustands des 27jährigen „ernsthafte Zweifel“ an Abdallahs Reisefähigkeit angemeldet, eine neuerliche ärztliche Untersuchung angeordnet und dem Ausländeramt untersagt, den Sudanesen vor dem Richterspruch des 10. Senats abzuschieben.

Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Nürnberg, in der Abdallah seit knapp elf Monaten in Abschiebehaft sitzt, reagierte prompt und ließ ihn vom Gefängnisarzt untersuchen. Wenn der VGH nun ohne weitere mündliche Verhandlung die Reisefähigkeit als gegeben ansieht, wird er abgeschoben.

Das Ausländeramt hat den Rücktransport für Dienstag geplant. Die Eile hat ihren Grund: Das Landgericht Nürnberg hatte die Dauer der Abschiebehaft auf den 30. Juni begrenzt, nachdem das Amtsgericht bis dahin schon sechsmal verlängert hatte. Da die Chancen für eine nochmalige Verlängerung der Haft aber angesichts des schlechten Zustands des Sudanesen gering sind, sitzt man im bayerischen Innenministerium schon wie auf Kohlen. „Wir stehen in den Startlöchern“, betont Ministeriumssprecher Michael Ziegler.

Bernd Siegler