Postler verbeißen sich im Monopol

■ Private Unternehmen dürfen ebenfalls Briefe zustellen, wenn sie am selben Tag geholt und gebracht werden, entscheidet ein Gericht

Köln/Bonn (AFP) – Die Deutsche Post AG muß trotz ihrer gesetzlichen Exklusivlizenz für die Zustellung von Standardbriefen Wettbewerber dulden, die Briefe entgegennehmen und noch am gleichen Tag beim Adressaten ausliefern. Die taggleiche Zustellung sei ein „besonderes Leistungsmerkmal“, das die Post nicht erbringe, und entziehe sich somit dem geschützten Monopol, urteilte das Verwaltungsgericht Köln gestern. Die Post hatte gegen die zuständige Regulierungsbehörde geklagt, weil diese weit über 150 privaten Unternehmen entsprechende Lizenzen erteilt hatte.

Für das Verwaltungsgericht Köln ist die taggleiche Zustellung „qualitativ höherwertig“ als der Post-Universaldienst und somit klar vom Monopol abzutrennen. Das „wirtschaftliche Gleichgewicht“ der Post sei entgegen dessen Argumentation nicht durch die privaten Zusteller gefährdet. Nur einem Unternehmen aus Norddeutschland, das Briefe am Nachmittag ab 15 Uhr abholen und tags darauf bis 12 Uhr zustellen wollte, versagte das Gericht die zugeteilte Lizenz. Diese Leistung entspreche im wesentlichen den Dienstleistungen der Post.

Die Post-Konkurrenten im Verband BIEKwaren erfreut über das Urteil und werteten es als „grünes Licht für eine weitere Marktliberalisierung“. Die Post werde nun „ihre Preise senken müssen“, da etliche Privatfirmen die Standardbrief-Zustellung schon für 80 Pfennig anböten. Der Preis von 1,10 Mark sei der höchste in Europa. Die Post behält sich vor, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Eine baldige Preissenkung schloß ein Konzernsprecher aus. Das Briefporto der Post sei eine Mischkalkulation: Während die privaten Post-Konkurrenten „nur innerhalb einer Stadt zustellen“ und dementsprechend günstige Preise anbieten könnten, müsse die Post bundesweit zustellen. Die Exklusivlizenz der Post für den Transport von Briefen bis zu 200 Gramm läuft noch bis Ende 2002. (Az.: 22 K 9332/98 u.a.)