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■ Bangemann muß um Pensionsansprüche bangen. Er darf aber doch in der FDP bleiben

Der beurlaubte deutsche EU-Kommissar Martin Bangemann (FDP) muß künftig womöglich mit den zwei Millionen Mark Jahresgehalt auskommen, die er bei dem spanischen Telefonica-Konzern als Berater verdienen wird. Wegen seines umstrittenen Wechsels vom Industriekommissar der EU, wo er Einblicke in alle möglichen Interna der Konkurrenten seines künftigen Arbeitgebers hatte, zu Telefonica können dem 64jährigen die Pensionsansprüche von knapp 14.000 Mark aberkannt werden.

Vor der gestrigen Klagezustimmung hatten die EU-Botschafter am Donnerstag abend unter striktem Ausschluß weiterer Beamter getagt und ihren Regierungschefs anschließend den Gang vor den Luxemburger Gerichtshof empfohlen. Sollte Bangemann nachgewiesen werden können, daß er Informationen an den spanischen Kommunikationsriesen weitergegeben hat oder dies beabsichtigt, gibt's kein Ruhegeld aus den Töpfen der EU.

Ein Kommissionssprecher sagte gestern: „Wenn er nur einmal mit Prodi telefoniert, wäre der Tatbestand bereits erfüllt.“ Der juristische Dienst des EU-Ministerrats wird in der kommenden Woche mit der Ausfertigung der Anklageschrift beginnen. In Brüsseler Diplomatenkreisen hieß es, Bangemann habe nur dann eine Chance, die Klage zu stoppen, wenn er bei Telefonica nicht als Berater tätig wird.

Trotz der öffentlichen Entrüstung über Bangemann Gebaren will das FDP-Präsidium den früheren Bundeswirtschaftsminister nicht aus der Partei ausschließen. Das erklärte FDP-Chef Wolfgang Gerhardt gestern in Berlin. Er sprach jedoch von einer „persönlichen Fehlleistung“ Bangemanns. Wie eine Sprecherin des EuGH gestern sagte, wird ein Gerichtsverfahren mindestens eineinhalb Jahre dauern.

Ein Verurteilung Bangemanns dürfte Folgen haben. Denn er ist nicht der einzige, der gegen das vorgeschriebene „ehrenhafte und zurückhaltende“ Auftreten eines EU-Kommissars – auch nach seiner Amtszeit – verstoßen hat. Auch andere EU-Kommissare haben nach ihrer Amtszeit von Privatunternehmen hochdotierte Beraterverträge angenommen.

Peter Sennekamp, Brüssel