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EU-Kommission macht Ernst mit der Abfallverordnung

■ Weil sie die nationale Umsetzung verzögert haben, will Brüssel fünf Länder verklagen

Brüssel (taz) – Weil sie keine Pläne zur Abfallbewirtschaftung vorgelegt haben, will die Europäische Kommission gegen Deutschland, Luxemburg, Spanien, Italien und Griechenland vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Sie leitete dazu ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Die Abfallbewirtschaftungspläne sind zentraler Bestandteil des Abfallkonzepts der EU, mit dem Müll vermieden oder wiederverwertet werden soll. Die Kommission will zusätzlich ein „integriertes und angemessenes Netz von Entsorgungseinrichtungen“ in der Union einrichten.

Eine Sprecherin von EU-Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard sagte, die betroffenen Staaten hätten noch eine Frist von zwei Monaten, sich schriftlich zu äußern, dann gingen die Fälle zum EuGH. Zwar habe Deutschland der Kommission eine Reihe verabschiedeter Abfallbewirtschaftungspläne übermittelt, doch die deckten nicht alle Bundesländer und Abfallarten vollständig ab. Auch fehlten Angaben über die zur Wiederverwertung bestimmten Abfälle. Luxemburg habe den Entwurf eines Abfallbewirtschaftungsplans übersandt, der aber erst im September verabschiedet werden soll. Spanien hatte der Kommission seinen nationalen Plan für Siedlungsabfälle nicht offiziell mitgeteilt, Italien seine regional verabschiedeten Abfallbewirtschaftungspläne nicht vollständig übersandt. Die griechischen Pläne wurden als nicht EU-tauglich bezeichnet.

Das Vertragsverletzungsverfahren bezieht sich auf Richtlinien, die bereits zwischen 1991 und 1994 verabschiedet wurden. Der Vorwurf der Verschleppung von EU-Recht könnte darum vor Gericht gute Chancen haben.

Bislang betrachten die nationalen Regierungen EU-Klagen lediglich als Warnung. Denn der EuGH wird voraussichtlich erst nach einem Urteil mögliche Strafgelder ankündigen. Deren Höhe entscheidet häufig, ob die Regierungen überhaupt aktiv werden. Peter Sennekamp

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