„Deponie ist rechtswidrig“

Gutachten im Auftrage Hamburgs empfiehlt Planfeststellungsverfahren für den Hafenschlick-Hügel Feldhofe bei Moorfleet  ■ Von Gernot Knödler

Daß das Amt für Strom- und Hafenbau nachträglich ein Planfeststellungsverfahren für den Schlickhügel in Feldhofe bei Moorfleet beantragt hat (taz berichtete gestern), ist auf einen gewichtigen Grund zurückzuführen. Ein Rechtsgutachten im Auftrage Hamburgs stellt lapidar fest: „Der Schlickhügel Feldhofe muß durch Planfeststellung zugelassen werden.“

Das erschüttert die bisherige Position des Senats, der den mit Schwermetallen und Chemikalien vergifteten Hafenschlick einfach als Baumaterial deklariert hatte. Auf diese Weise war es möglich geworden, den Schlickhügel mit einer einfachen Baugenehmigung zu errichten. Ein kompliziertes Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und der Beteiligung von Bürgern und Naturschutzverbänden erübrigte sich. Der Naturschutzbund (Nabu) hatte geklagt, weil er sich in seinen Beteiligungsrechten verletzt sah. Das Verfahren läuft noch.

Laut Gutachten könnte auf dem Schlickhügel Feldhofe nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens noch höchstens zwölf Monate lang Schlick abgeladen werden. Ist danach der Plan noch nicht festgestellt, müßte Strom- und Hafenbau auf eine andere Deponie ausweichen. Allerdings stellt sich nach dem Gutachten auch die Frage, ob der giftige Modder nicht auf eine heute schon genehmigte Deponie gebracht werden müßte. Dennoch kommt es zu dem Schluß, die zuständige Behörde sei nicht verpflichtet gegen die noch nicht zugelassene Deponie einzuschreiten. Nabu-Anwältin Cornelia Ziehm wertet das Gutachten und den Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren als Eingeständnis, „daß die Deponie Feldhofe rechtswidrig ist“. Es sei nicht auszuschließen, daß mit einer weiteren Deponierung dieser rechtswidrige Zustand verfestigt werde.

Die Sprecherin der Umweltbehörde, Brigitte Köhnlein, dagegen kann die Aufregung nicht nachvollziehen. Der Schlick sei in Feldhofe bisher nach allen Regeln der Deponiebau-Kunst gelagert worden. Der Senat sei jetzt lediglich zu einer neuen Einschätzung der formalen Lage gekommen, so dass ein Planfeststellungsverfahren angemessen sei. „Das ist ein Fortschritt.“

Denn mit dem Planfeststellungsverfahren würden die Deponiestandards nocheinmal festgeklopft und Ausgleichsmaßnahmen würden ebenso zwingend wie die Beteiligung von Bürgern und Verbänden. „Was wäre der ökologische Vorteil, wenn die Deponierung dort gestoppt würde?“, fragt sie.

Dem Nabu geht es ums Grundsätzliche: Wenn es um die Elbe ging, habe der Senat schon mehrfach versucht, von gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren abzuweichen. „Das ist eine Form von Rechtsbruch, die niemand in der Stadt akzeptieren kann“, sagt Manfred Prügel vom Nabu. Sein Verband versuche, das an beispielhaften Fällen zu überprüfen. Einen Verzicht auf die Schlick-Deponien aber hält auch Prügel derzeit nicht für möglich.