Keine Ausgrenzung    ■ Antifaschismus ist eine Frage der Politik

Gut gemeint mag es ja gewesen sein. Im Juni 1998 entschied das Bezirksamt Mitte, die Kongresshalle am Alexanderplatz nicht an die „Republikaner“ zu vermieten. Ein Bundesparteitag der Reps in der Mitte der Hauptstadt, das passte nicht recht ins politische Bild im Rathaus. Doch gut gemeint ist noch lange nicht richtig, weder juristisch noch politisch.

Auf Ersteres hat nun das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe hingewiesen. Zwar haben die Richter eine Verfassungsbeschwerde der „Republikaner“ abgelehnt. Im Gegenzug haben sie aber keinen Zweifel daran gelassen, dass kommunale Verbote gegen eine missliebige Partei dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen. Ähnlich hatten zuvor schon das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht in Berlin entschieden. Über beide Beschlüsse hatte sich das Bezirksamt Mitte hinweggesetzt.

Nun mag die Furcht vor einem rechtsradikalen Parteitag und eventuellen Gegendemonstrationen linker und antifaschistischer Gruppen als Spuk durch nahezu alle Amtsstuben zwischen Rügen und Plauen, Flensburg und Garmisch ziehen. Wer die Weigerung, Parteien wie den „Republikanern“ Räume zur Verfügung zu stellen, aber nicht nur mit möglichen Störungen der öffentlichen Ordnung, sondern auch politisch begründet, befindet sich in zweifelhafter Nähe zu einem „verordneten Antifaschismus“, dem die politischen Mittel offenbar abhanden gekommen sind.

Eigentlich ist es eine Binsenweisheit: Rechtsradikalismus und Rassismus sind in dieser Gesellschaft keine Frage der „extremen Ränder“. Entsprechend lassen sie sich nicht einfach ausgrenzen, ganz nach dem Motto: Aus den Augen, aus dem Sinn. Das Vorgehen gegen Rechtsradikalismus und Faschismus ist vielmehr eine politische Frage, die es gilt öffentlich auszutragen, in den Medien, an den Schulen und auch auf Demonstrationen gegen Parteitage. Deshalb wäre es viel mutiger gewesen, hätte das Bezirksamt Mitte den Raum an die Reps vermietet und gleichzeitig zur Gegendemonstration aufgerufen, damit die von der Polizei nicht ohne weiteres hätte verboten werden können. Uwe Rada

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