Unterm Strich

Die Abwicklung der Brandenburgischen Philharmonie ist endgültig besiegelt. Die Potsdamer Stadtverordneten wiesen am Mittwoch ein Bürgerbegehren für den Erhalt des Klangkörpers zum zweiten Mal mehrheitlich zurück. Die Versammlung war auf Antrag der PDS zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengekommen. Die Partei wollte erreichen, dass das vom Freundeskreis des Orchesters initiierte Bürgerbegehren doch zugelassen wird.

Bereits Anfang Juli hatten die Stadtverordneten das von 16.000 Potsdamern unterstützte Begehren für rechtlich unzulässig erklärt. Ihrer Ansicht nach greift es in die Haushaltssatzung ein und weist keine ausreichende Kostendeckung auf.

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