■ Datenschützer beklagen Überwachungsmentalität des Staates

Datenschützer bewegt seit dem Siegeszug des Internets als Kommunikationsmedium eine noch unbeantwortete Frage: Wie können die Datenfluten vor dem Zugriff Dritter geschützt werden? Dabei geht es ihnen nicht nur um die Eindämmung von Datenpiraterie, etwa dem Abfangen von Kreditkartennummern. Ein Dorn im Auge sind ihnen auch die immer umfangreicheren Überwachungsaktionen von staatlicher Seite.

Schon jetzt kann sich niemand sicher sein, dass sein Telefon nicht überwacht wird. Zwei Drittel aller im vergangenen Jahr angezapften Telefone gehörten nicht Verdächtigen, sondern nur Personen, von denen man annahm, mit Verdächtigen in Kontakt gestanden zu haben.

Die Überwachungsbefugnisse staatlicher Behörden sind seit der Verabschiedung der Notstandsgesetze 1968 ständig ausgedehnt worden. Der Katalog der Straftaten etwa, die eine Telefonüberwachung rechtfertigen, ist seitdem 17mal erweitert worden. Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst und seit 1994 auch das Zollkriminalamt dürfen sogar schon im Vorfeld konkreter Gefahren Lauschangriffe einleiten. Von Jahr zu Jahr gab es immer mehr Überwachungen: 1997 stieg deren Zahl im Vergleich zum Vorjahr um das Doppelte.

Technisch stellen Telefon–überwachungen kein Problem mehr dar. Noch einfacher ist es E-Mails zu kontrollieren. Dazu bedarf es nur eines anständigen Computers und entsprechender Fachkenntnisse. Mit der Machbarkeit sinkt die Hemmschwelle, neue Techniken einzusetzen, glauben die Experten.

Einige Datenschützer wollen deshalb eine Trendwende im Umgang mit persönlichen Daten erreichen. Statt immer weitergehende Abhörbefugnisse zuzulassen, soll der Gesetzgeber ein „Gesetz zur Sicherung der freien Telekommunikation“ verabschieden. Thorsten Denkler