Rechte für die Opfer

■ Hamburger Justizbehörde will „Gleichberechtigung“ im Gerichtssaal

Seit sie ihr Amt als Justizsenatorin übernahm, hat Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) immer wieder die Stärkung der Rechte von Verbrechensopfern zum obersten Ziel erklärt. Gestern nun einigte sich der Hamburger Senat auf eine entsprechende Gesetzesinitiative, die in den Bundesrat eingebracht werden soll. Da Peschel-Gutzeit selbst dem Rechtsausschuss der Ländergremiums vorsitzt, rechnet sie damit, dass die Hamburger Initiative dort bald auf der Tagesordnung stehen wird.

Zur Zeit seien die Opfer von Verbrechen im Strafprozess lediglich „Beweismittel“, um den Täter überführen zu können. Durch die Änderung der Strafprozessordnung sollen sie laut Peschel-Gutzeit zu „gleichberechtigten Verfahrensbeteiligten“ werden. Sie sollen ein Akteneinsichtsrecht bekommen – ohne zuvor einen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen. RichterInnen sollen verpflichtet werden, die ZeugInnen über ihre wesentlichen Rechte aufzuklären – etwa über das Recht, in der Vernehmung Fragen zu beanstanden oder zum Schutz der eigenen Persönlichkeit den Auschluss der Öffentlichkeit zu beantragen.

Zudem will Peschel-Gutzeit Verbrechensopfern ermöglichen, während der Gerichtsverhandlung auch einen Beistand bei sich zu haben, der keine Anwaltsrobe tragen muss.

Ersparen will der Senat den Geschädigten vor allem, dass sie Schadensersatzansprüche gegen den Täter in einem zusätzlichen Zivilprozess geltend machen müssen. Gestärkt werden soll deshalb das sogenannte „Adhäsionsverfahren“. Wird die Hamburger Initiative zum Gesetz, können demnächst StrafrichterInnen selbstständig festlegen, wieviel Entschädigung der Täter dem Opfer zahlen muss. ee