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Binational-homosexuelle Paare gleichgestellt

Ausländische gleichgeschlechtliche PartnerInnen können auf Grund ihres Zusammenlebens mit deutschen PartnerInnen ein Bleiberecht erhalten. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag mehrheitlich mit den Stimmen aller Fraktionen und wenigen Gegenstimmen der CDU, die Rechte binationaler gleichgeschlechtlicher Paare weitestgehend denen von heterosexuellen Ehepaaren anzugleichen. Damit hat die entwürdigende Situation, dass Homosexuelle, um ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft hier leben zu können, teilweise in heterosexuelle Ehen flüchteten, ein Ende. Mit dem Beschluss sollen die Persönlichkeitsrechte der Paare gewahrt und das faktische Eheverbot für Lesben und Schwule kompensiert werden. Die Entscheidung ist der erfolgreiche Abschluss einer zweijährigen parlamentarischen Initiative der grünen Abgeordneten Ida Schillen. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Senat und die Ausländerbehörde diesen Beschluss auch wirklich umsetzen,“ erklärte Schillen. taz

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