Schwein für Wale

■ Koalition einigt sich auf endgültige Fassung für Nationalparkgesetz

Rot-Grün in Schleswig-Holstein hat sich auf die endgültige Fassung für die Novelle des Nationalparkgesetzes geeinigt. Vor der zweiten Lesung im Landtag im Oktober wurden gestern letzte redaktionelle Änderungen vereinbart.

Die Ausweisung der Null-Nutzungszone im Wattenmeer, die Erweiterung des Nationalparks von 439.000 auf 441.500 Hektar und die Schaffung eines Walschutzgebietes nannten die umweltpolitischen Sprecher beider Fraktionen als wichtigstes Ergebnis. Dem war eine dreijährige, teilweise erbitterte Diskussion an der Westküste zwischen Naturschützern und Nationalparkgegnern vorausgegangen. Letztere polemisierten heftig gegen eine vermeintliche Gefährdung von Tourismus und Arbeitsplätzen durch eine Erweiterung des Nationalparks.

Nach der jüngsten Fassung des Gesetzes soll das Walschutzgebiet westlich von Amrum in Richtung Süden erweitert werden, damit wichtige Aufzuchtgebiete der Schweinswale innerhalb des Schutzgebietes liegen. Das Wattenmeer ist die Kinderstube der in ihrem Bestand bedrohten kleinsten Delfinart. Das Fischen von Krabben und Fischen im Walschutzgebiet soll weiterhin möglich sein. Für Herz- und Schwertmuscheln gilt jedoch ein Fangverbot. Im tro-ckenfallenden Watt sollen Miesmuscheln ebenfalls vom Fang ausgenommen sein.

Die grüne Fraktionschefin Irene Fröhlich nannte den Kompromiss „ein kleines Wunder“. Ulf von Hielmcrone (SPD) sprach von einem weitgehend gerechten Kompromiss zwischen Naturschutz und den Menschen. lno/taz